Abstract: In diesem Beitrag werden in theoretischer Hinsicht Anknüpfungspunkte und Anschlussfähigkeiten der Diskurse um Inklusion, Behinderung und Raum diskutiert und an einem empirischen Beispiel zu professioneller Kooperation vertieft. Zunächst wird kurz der aktuelle Schulentwicklungsprozess mit dem Anspruch Inklusion skizziert und ein relationales Verständnis von Behinderung dargelegt. Vor diesem Hintergrund werden mittels raumanalytischer Bezüge zu Raumproduktion und Raumaneignung beispielhaft kooperative Praktiken von Sonderpädagoginnen und Regelpädagoginnen in inklusionsorientierten Schulen in Baden-Württemberg analysiert.
Stichworte: Inklusion; Raum; Differenz; Raumaneignung; professionelle Kooperation
Inhaltsverzeichnis
„Im Verhältnis zum Ort wäre der Raum ein  Wort, das ausgesprochen
  wird, das heißt, von der Ambiguität  einer Realisierung
  ergriffen und in einen Ausdruck  verwandelt wird, der 
  sich auf viele verschiedene Konventionen bezieht; er 
  wird als Akt einer Präsenz (oder einer Zeit) 
  gesetzt und durch die Transformationen 
  verändert, die sich aus den aufeinanderfolgenden 
Kontexten ergeben.“ (Certeau 2006, 345)
Der mittels  des Begriffs „Inklusion“ geführte, teilhabeorientierte Reformprozess in allgemeinen  Schulen in Deutschland befindet sich in einem transitorischen Stadium.  Ausgehend von einer integrativen Reformbewegung der 1970er und 1980er Jahre,  die zu einer Reihe überwiegend reformpädagogisch arbeitender, integrativer  Schulen geführt hat (vgl. Schnell 2003), schließt der Diskurs um Inklusion –  maßgeblich unterstützt durch die UN-Behindertenrechtskonvention und deren  divergierende rechtliche Übersetzung in die Landesgesetze der Bundesländer (UN  2006; Blanck 2015) – auch in theoretischer Kontinuität an diese Entwicklung an  (vgl. Lütje-Klose & Urban 2014). Er gleicht derzeit einem top-down gesteuerten,  bildungsadministrativen Transformationsprozess bezogen auf die vermehrte  Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit zugewiesenem sonderpädagogischen  Förderbedarf an allgemeinen Schulen – nicht jedoch verbunden mit einer Abnahme  von Schülerinnen und Schülern in Förder- bzw. Sonderschulen oder Förder- bzw.  Bildungs- und Beratungszentren (vgl. Hinz 2016).
  Innerhalb des  Fachdiskurses um Inklusion und Exklusion wird bereits durch die zentralen Terminologien  deutlich, dass ein sonderpädagogischer und nun zunehmend  erziehungswissenschaftlicher Diskurs um Teilhabe und Partizipation in der  Bildungsorganisation Schule entstanden ist, der Raumdimensionen bemüht. Diese  werden oftmals normativ ausgewiesen mit dem Ziel der „Inklusion“, worin eine  eindeutige Konnotation des „innen“ als positiv und des „außen“ als negativ enthalten  ist – bis hin zur Vorstellung, dass es das inhärente Ziel von Inklusion sei,  als teleologisch-kritische Referenzkategorie solange Teilhabe einzufordern, bis  ein Zustand erreicht sei, in dem der Begriff obsolet würde – in einer  nicht-ausschließenden Schule mittels einer Allgemeinen Pädagogik. Derzeit  hingegen werden räumliche wie auch statuszuweisende Begriffe geprägt, wie z.B.  „Inklusionsschüler/innen“ oder „Inklusionsraum“ (Differenzierungs- bzw.  Förderraum innerhalb von allg. Schulen), die latent auf eine „Verräumlichung  von Inklusion“ (Köpfer 2016) unter Beibehaltung bestehender Selektions- und  Fördermechanismen (vgl. Werning 2014) hinweisen. Dabei – wie Frisby (1984, 24) in Bezug auf die  Theorie der Moderne von Georg Simmel konstatiert – müssen, wenn die  gesellschaftliche Wirklichkeit (hierin die sozialen Prozesse in Schule und  Unterricht eingeschlossen) als in einem Zustand des unablässigen Wandels und  Aushandelns empfunden wird, «die Begriffe, mit denen diese veränderliche  Realität am besten ausgedrückt werden kann, relationale Begriff sein.“ Es  stellt sich also die Frage, wie schulisch-unterrichtliche Prozesse hinsichtlich  ihrer Ein- und Ausschlussordnungen analysiert werden können, ohne dabei  unidirektional-statische Begriffsprojektionen auf Personenkreise zu kreieren. 
  Zur analytischen  Beschreibung des kurz skizzierten transitorischen Prozesses inklusiver  Schulentwicklung bietet sich daher ein differenzierender Blick auf die  Kategorie „Raum“ an – mit Referenz auf differenztheoretische Vorarbeiten,  insbesondere hinsichtlich der Differenzlinie Behinderung/Be-Hinderung. Dies mit  dem Ziel, 1) Raum innerhalb dieses Transformationsprozesses nicht als  statische, sondern als relationale, Teilhabe und/oder Behinderung bzw.  Benachteiligung hervorbringende bzw. bearbeitende Kategorie zu fassen; und 2) „Kontextrelationen“  (Weiß 2016) zu dechiffrieren, die das teilhabende oder behinderte Raumhandeln  im Rahmen schulischer Inklusion bedingen. Daher erscheint es notwendig, den materialistischen  Diskurs um Raumproduktion und Raumaneignung in Bezug zu einem kulturellen wie  sozial-interaktiven Verständnis von „Behinderung“ zu setzen. 
Schule als  öffentliche Bildungsorganisation besitzt eine sozialisierende Funktion und ist  zugleich in eine soziale gesellschaftliche Ordnung eingebunden. In der Schule –  inkl. Unterricht und informellen Lerngelegenheiten – sind somit  organisatorische Gesetzmäßigkeiten eingelagert, die strukturierende und  selektierende Funktionen haben. Schuck (2000) zufolge können diese Regeln als  „institutionale Orientierung“ bezeichnet werden und implizieren innerhalb eines  hierarchisch selektiven Schulsystems eine leistungsbezogene Normorientierung –  die letztlich durch überwiegend summative Leistungsbeurteilungen zu  Qualifizierungen führen. Aus dieser institutionellen Perspektive heraus  können Behinderungen – z.B. attestiert und festgeschrieben über  Zuweisungsformen des sonderpädagogischen Förderbedarfs – dann als systematisch-überdauernde  Zuschreibungen und Adressierungen in Bildungsorganisationen und damit  zusammenhängenden potenziellen Behinderungen und Diskriminierungen angesehen  werden. Behinderungen werden dann als Formen der Benachteiligung einer normabweichenden  Ausprägung individueller, psychisch-physischer Dispositionen betrachtet.  Ausgehend von einem anti-essentialistischen Behinderungsverständnis (Weisser  2005) können Behinderungen nicht als individuelles Merkmal einer Person  angesehen werden, sondern als Hybrid zwischen einer z.B. körperlichen oder  psychischen Disposition eines Individuums – und den Erwartungen, die in einer  spezifischen Situation an sie gestellt werden, als „Feststellung, dass etwas nicht geht, von dem man erwartet,  dass es geht“ (Weisser 2005, 15). Die Behinderung tritt also erst dann  zutage – z.B. in schulisch-unterrichtlichen Leistungssituationen, in räumlichen  Prädisponierungen, in behindernden Kommunikationssituationen etc. – wenn eine  Diskrepanz zwischen der an eine Person gerichteten, normorientierten Erwartung  und der dann erfolgenden Handlung der Person vorherrscht. 
  Somit können Behinderungen als  Prozesse der Adressierung und bildungsungerechten Bearbeitung von Differenz gefasst  werden – unabhängig von sonderpädagogischem Förderbedarf und anderen gängigen  Differenzkategorien wie z.B. Gender, Migration etc. Gleichzeitig sind die  Differenzen in Erwartungen, Normvorstellungen und hegemoniale Strukturen  eingebunden, aus denen heraus sie konturiert werden. Gleichheit und Differenz  sind dabei nicht personenbezogene Merkmale, sondern relative Konstrukte, die  sich in dem Maße als „fremd“ oder „anders“ zeigen, wie sie innerhalb der Norm  eingefasst werden oder nicht (vgl. Sturm 2013; Prengel 2006). Insbesondere im  Kontext von Bildungsorganisationen, die durch pädagogische Bildungs- und  Erziehungsvorstellungen, Leistungserwartungen, curriculare Setzungen und  professionelle Rollen Erwartungen an die Schülerinnen und Schüler richten und  die sie als lernende Subjekte in Bezug zu diesen Erwartungen definieren, kann  Differenz als relational erachtet werden, also als ‚relative Differenz‘ (vgl.  Reh & Ricken 2004, 33). Diese Differenz ist dabei nicht isoliert,  konfliktfrei und/oder trivial zu sehen, sondern wird beladen mit rechtlichen  und ökonomischen Parametern sowie mit einer formalen Überdeterminierung von  Schülerinnen und Schülern mit dem Label „sonderpädagogischer Förderbedarf“, die  Weisser (2017, 132) als System wie folgt zusammenfasst: „Im Verhältnis von  allgemeiner und besonderer Erziehung und Bildung wird eine politische Ökonomie  wirksam, die symbolisch und materiell die Allokation von Ressourcen und die  Spaltung von Bildungsangeboten respektive Unterrichtsbedingungen vornimmt.“ In diesem Sinne sind Gleichheit und Differenz als  analytische Kategorien fruchtbar zu machen und es ist – in der Perspektive Raum  – danach zu fragen, wie sich allgemeine und besondere bildungsräumliche  Materialisierungen ergeben, durch (formale oder performative)  Differenzsetzungen vor dem Hintergrund eines durch Ressourcensicherung und  -allokation geprägten Fördersystems.  
Die in der aktuellen erziehungswissenschaftlichen Diskussion  vielfach bemühte Kategorie Raum, insbesondere als Kompositum „Bildungsraum“, kann  zum einen aus kulturwissenschaftlicher Perspektive als individuelle Aneignung  von Räumen im Rahmen von Bildungs- und Lernprozessen sowie aus  sozialwissenschaftlicher Perspektive als Strukturkategorie des Bildungssystems  (vgl. Nugel 2016, 10; Günzel 2008) betrachtet und für die Analyse kooperativer  Prozesse fruchtbar gemacht werden. Beide Perspektiven erachten Raum als „notwendige  Bedingung aller sozialen Praxis“ (Reckwitz 2000, 16). Sie sind dementsprechend unhintergehbare  Bedingung der Subjektwerdung in modernen Gesellschaften (vgl. Nugel 2016, 10).  Bildungsräume und deren Erforschung sind also in ein dialektisches Verhältnis  eingebunden, weil sie „Verhältnisse der Wirklichkeit, von denen die  Wissenschaft ausgeht, […] nicht als Gegebenheiten“ (Horkheimer 1988, 217) ansehen,  sondern als Produkte sozialer Praxis, die sie selbst mitgestalten. In welcher  Form „Raum“ in sozialen Praxen und Prozessen vorkommt und was „Raum“ dabei  leistet, hängt ganz vom Inhalt eben dieser konkreten Praxen und Prozesse ab (vgl.  Belina 2017, 23, LeFebvre 2006). Dies führt zu einer hohen Varianz inhaltlicher  Bezugnahmen auf Raum innerhalb sozial- und  erziehungswissenschaftlicher Forschung (vgl. Hummrich 2012; Löw 2006; Nugel  2014; Breidenstein 2004; Böhme 2009; Budde & Rißler 2014; Kahlert et al.  2013 u.a.m.).
  Räumlichkeit wird im Nachfolgenden mit Keil (1991, 189, in  Anschluss an Soja) definiert als „soziales Produkt und integraler Bestandteil  der materiellen Konstitution und Strukturierung des sozialen Lebens“. Raum  ist in diesem Sinne eine sich sukzessive konstituierende, symbolische wie  machtbedingte Anordnung (vgl. Löw 2006, 119), angereichert aus  „Strukturierungen, die im gesellschaftlich geprägten Prozess der Wahrnehmung  oder der Platzierung konstituiert, durch Regeln abgesichert und in  Institutionen eingelagert werden.“ (ebd.). Im Rahmen dieses Artikels soll ein  Teilaspekt des komplexen Prozesses der Raumkonstitution in den Fokus gerückt  werden, der sich auf die Ebene der Sozialisierung innerhalb von produzierten  Räumen bezieht: Die Raumaneignung. Unter Aneignung von Räumen wird nach Deinet  (2008, 724) „die sozialräumliche Orientierung in der subjektorientierten  Perspektive“ verstanden, also die eigene, tätige Auseinandersetzung mit  materialisierter Umwelt und den hierin stattfindenden Orientierungen im Sinne  von Handlungspraktiken bzw. angeeigneten Handlungs‘spielräumen‘ (vgl. auch  Stötzer 2014). 
  Die  materialisierte Umwelt wird dann „nicht nur  physisch-materiell über Artefakte und die  gebaute gegenständliche Welt [gefasst, d. V.], sondern vielmehr als eine  vom Menschen unter bestimmten historischen  Bedingungen in gesellschaftlichen Prozessen  konstituierte soziale Welt, die sich ein Kind oder Jugendlicher genauso aneignen muss, wie die konkreten Gegenstände“ (Deinet  & Reutlinger 2014, 12). Die Aneignung erfolgt dann von den handelnden  Subjekten vor dem Hintergrund ihrer Denk-, Wahrnehmungs- und Handlungsmuster. So  schreibt Bourdieu (1991, 28): „Der soziale Raum ist  somit zugleich in die Objektivität der räumlichen Strukturen eingeschrieben und  in die subjektiven Strukturen, die zum Teil aus der Inkorporation dieser  objektiven Strukturen hervorgehen“. Somit ist der physische Raum „als  angeeigneter physischer Raum immer schon ein sozial konstruierter Raum, während  vom physischen Raum überhaupt nur gesprochen werden kann, wenn man davon  abstrahiert, dass er stets schon angeeigneter Raum ist“ (Schroer 2006, 87). Er  kann demnach als „eine soziale Struktur in objektiviertem Zustand […], die  Objektivierung und Naturalisierung vergangener wie gegenwärtiger sozialer  Verhältnisse“ (Bourdieu 1991, 28), bezeichnet werden, welche gleichen  Konstitutionsbedingungen wie soziale Räume unterworfen ist. Dabei werden  gemeinhin zwei Ebenen bzw. Phasen der Aneignung unterschieden:
In der Bildungsorganisation  Schule kommt diese Unterscheidung z.B. (i) in einer primären Positionierung und  topographischen Orientierung der Schülerinnen und Schüler durch das Handeln in  Raumordnungen (z.B. materielle Ausstattung, Positionierung von unterrichtlichen  Gegenständen und Personen) zum Ausdruck. Innerhalb dieses regelhaften, als  schulisch-unterrichtlich angeeigneten Settings eignen sich Schülerinnen und  Schüler in spezifischen didaktischen Unterrichtssituationen (z.B. in  Gruppenarbeitsphasen) Raum als Gegenstand unterrichtlicher Tätigkeit an. 
  Im Vergleich zum informellen  Lernen – das eine gewisse Nähe zur Aneignung besitzt – kann Aneignung als ein  auf der Handlungsebene stattfindender Prozess spezifiziert werden: „In der  Aneignungstheorie ist die Tätigkeit das entscheidende Bindeglied zwischen  Mensch und Umwelt“ (Derecik 2014, 129). Die Tätigkeit bezieht sich dabei nicht  auf eine mechanisch-reproduktive und repetierende Tätigkeit im Sinne einer Benutzung  von Räumen, sondern impliziert eine „produktive und kreative Komponente,  nämlich die aktive Anwendung instrumenteller, kognitiver und emotionaler  Fähigkeiten, die zum ,Begreifen’ natürlicher und sozialer Umwelt eingesetzt  werden“ (Obermaier 1980, 7).
  Im Kontext von Schule und Unterricht innerhalb sich  als inklusiv bezeichnender Bildungsräume werden daher Fragen von  Voraussetzungen für Raumaneignung, d.h. für deren produktive und kreative  Aneignung, virulent. Es kann daher z.B. gefragt werden, inwiefern Möglichkeiten  für Raumaneignung innerhalb der transitorischen Phase inklusionsorientierter  Schulentwicklung geschaffen werden für Schülerinnen und Schüler, denen formal  sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf zugewiesen wird. Oder inwiefern eine „Verräumlichung“  – eben nicht im Sinne von Entgrenzungsprozessen in formellen Lernorten, sondern  als Begrenzungsprozesse materialer Lernorte (vgl. Ahrens 2009) – Einzug erhält  (vgl. Köpfer 2016). Was  führt zu Möglichkeiten der Raumaneignung und wie konstituieren sich die hierfür  notwendigen Kontextrelationen? Welche Rolle spielen z.B. Peers, Lehrperson,  Unterrichtsgestaltung, Kooperation etc.? Im Folgenden wird der Aspekt  professioneller Kooperation im Kontext von Inklusion exemplarisch in den Blick  genommen.
Für  den Bildungsraum Schule stellt sich demzufolge die Frage, wie und in welcher  Form Raumaneignung für die Schülerinnen und Schüler möglich gemacht wird, z.B.  in didaktischer Hinsicht (Sozialform, Inhalte, Interaktion), und welche  prädisponierenden, differenzherstellenden Kontextfaktoren diese bedingen. Dieser  diversitätsbearbeitenden Differenzperspektive (vgl. dazu Mecheril & Plößer  2009; Mecheril 2008) folgend kann untersucht werden, welche inhärenten (ggf.  asymmetrischen) Machtverhältnisse und voraussetzungsvollen Barrieren sich im  Bildungsraum Schule abbilden. Gerade in der transitorischen Phase von an  Inklusion orientierter Schulentwicklung könnten eine Vielzahl von  Konstellationen zur Analyse herangezogen werden (z.B. Curriculum,  Differenzierungsräume, Unterrichtsgestaltung, Leitungshandeln), die Aufschlüsse  über Differenzsetzungen und Perpetuierungen von Differenz versprechen. Als  exemplarisches Feld soll im Folgenden die kooperative Praxis von  Regellehrpersonen und Sonderpädagog/-innen im Zentrum stehen und hinsichtlich  der Möglichkeit von Raumaneignung in Bezug zu Differenz untersucht werden. Es  soll an dieser Stelle nicht um eine erschöpfende Analyse kooperativer Praktiken  dieser beiden professionellen Rollen gehen, sondern der Blick auf Kooperation  dient als Vehikel zur Illustrierung vorangegangener theoretischer Ausführungen  zur Relation von Inklusion, Raum und Behinderung.
  Die  hohe Aufmerksamkeit, der sich der Diskurs um Kooperation von Regellehrpersonen  und Sonderpädagog/-innen im Kontext von Inklusion in Deutschland ausgesetzt  sieht, ergibt sich dadurch, dass zum einen Lehrer/-innenhandeln für das Lernen  der Schüler/-innen als überaus relevant angesehen wird (Lipowsky 2006) und dass  zum zweiten durch inklusive Schulentwicklung die Kooperationsnotwendigkeit  unterschiedlicher professioneller Rollen besteht, mit der in erster Linie  positive Hoffnungen im Sinne einer sich produktiv verstärkenden professionellen  Lerngemeinschaft (vgl. DuFour & Eaker 1998) verbunden sind. Zugleich ist  die Rolle von Lehrpersonen, insbesondere durch die sukzessive Auflösung des  Autonomie-Paritätsmusters, d.h. der räumlich getrennten, aber egalitären  Zuständigkeit (vgl. Lütje-Klose & Urban 2014), und der Zunahme an  kooperativen Tätigkeiten, einem Veränderungsprozess unterworfen (vgl. Rouse  2008), der mit koordinativen Aushandlungen, fachlichen Absprachen und weiteren  Herausforderungen einhergeht und nicht selten zu Belastungen und Konflikten  führt (vgl. Kreis et al. 2016, 7ff.).  
  Blickt man auf die ausführliche  nationale wie internationale Forschungslage zur Kooperation dieser beiden  professionellen Rollen (vgl. hierzu Kreis et al. 2016), so kann konstatiert  werden, dass die Ergebnisse in jüngster Zeit vermehrt auf die Notwendigkeit von  räumlichen wie zeitlichen Ressourcen (vgl. Arndt 2016; Köpfer 2013) hinweisen  und darauf, dass Kooperation als ein ständiger, ressourcenintensiver  Aushandlungsprozess anzusehen ist (vgl. Lütje-Klose & Urban 2014), der der (An-)Leitung  z.B. hinsichtlich der Umsetzung eines konsistenten Kooperationsmodells bedarf  (vgl. BiLieF-Studie; Lütje-Klose et al. 2016). Darüber hinaus besteht die  latente Gefahr einer überdauernden Differenzherstellung in  kooperativen Praktiken von Regellehrpersonen und Sonderpädagoginnen bzw.  Sonderpädagogen, wie z.B. Sturm und Wagner-Willi (2012) für den Fachunterricht  herausgearbeitet haben. In der Studie „KIS – Kompetenzen in inklusiven Settings“  von Moser und Kropp (2014) wurde mit Fokus auf sonderpädagogische Kompetenzen  in inklusiven Settings die Verteilung von Arbeitsaufgaben von Regellehrpersonen  und Sonderpädagog/-innen untersucht. Das Ergebnis der quantitativen Befragung  zeigt dabei eine relative Übereinstimmung der Aufgabenfelder (z.B. Klassenunterricht,  Beratung, Diagnostik) ohne ausbildungsspezifische Zuordnung. Allerdings wurde  hinsichtlich der unterrichtlichen Praxis herausgearbeitet, dass „die Förderung  der Schülerinnen und Schüler durch die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen  am häufigsten noch außerhalb des Klassenraums stattfindet, integrierte  Förderkonzepte also weniger ausgeprägt sind, was eher für eine  Kooperationsform, die auf Arbeitsteilung hinausläuft, spricht“ (Moser 2016,  160). 
  Vor dem Hintergrund der kurz  skizzierten Forschungslage zu Kooperation von Sonderpädagog/-innen und  Regellehrpersonen in einem als „inklusiv“ ausgewiesenen Setting soll im  Folgenden das Projekt “UNIP – Unterstützung von Lehrpersonen im Kontext  inklusiver Lehr-Lernprozesse“ herangezogen werden, um exemplarisch die Relation  von Raum und Differenz entlang von Kooperationsprozessen deutlich zu machen. Das  im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung an der Pädagogischen Hochschule  Freiburg durchgeführte Projekt richtet dabei den Fokus auf Unterstützung im  Kontext von inklusiver Schul- und Unterrichtsentwicklung in Baden-Württemberg  und fragt danach, wie Lehrpersonen (personelle)  Unterstützung im Kontext von Schulentwicklungsprozessen mit dem Anspruch  „Inklusion“ in Baden-Württemberg adressieren. Ziel dabei ist es – auch  hinsichtlich der Professionalisierung von Lehrkräften in der ersten  Ausbildungsphase – Erkenntnisse über Verständnisse von Sonderpädagogik,  Kooperation und Allokation von Unterstützung zu generieren, die zur Implementation  einer qualitativ hochwertigen Lehrerbildung für Inklusion beitragen können. 
  In methodologisch-methodischer  Hinsicht intendierte die Studie die Rekonstruktion sozialer  (Differenz-)Praktiken durch die Analyse sozialer Situationen und deren Beeinflussung  sowie Auswirkung durch und auf räumliche Ordnungen (materiell wie immateriell)  (vgl. Bourdieu 1991). Der Fokus liegt also auf der iterativen Rekonstruktion  von Praktiken, die innerhalb von professionellen Rollen ausgetragen werden und  in „Kontextrelationen“ (Weiß 2016, 292) eingelagert sind. Mit dem begrifflichen  Konstrukt sog. „Kontextrelationen“ intendiert Weiß vor dem Hintergrund  raumsoziologischer Überlegungen einen Hinweis auf die relationale  Eingebundenheit scheinbar umfassender Entitätsbegriffe, um „soziale Phänomene  und insbesondere ungleich strukturierte Soziale Lagen [erfassen zu können, d.  V.], deren Kontextbezüge mehrdeutig sind“ (ebd.). Der Begriff „Inklusion“ hilft  dann, „das Zusammenspiel zwischen Systemen und Personen, d.h. für eine  bestimmte ‚soziale Ordnung‘, die zuerst entwickelt und dann gelebt werden muss“  zu bestimmen (vgl. Hollenweger 2016, 35). Vor dem Hintergrund bestehender  Rahmenbedingungen von Schule und Unterricht kann Inklusion dann als  eingelagerte und situierte Praxis und als sozialer Prozess verstanden werden  (vgl. ebd.), die nicht losgelöst von ihrer Situations- als auch Kontextgebundenheit  betrachtet werden können.
  Im  Rahmen der ethnographischen Studie „UNIP“ wurden unter Anwendung der konstruktivistischen  Grounded Theory Methodology (Charmaz 2014; Glaser & Strauss 1967) teilnehmende  Beobachtungen in unterrichtlichen Situationen sowie Interviews mit den in den  Klassen zuständigen Lehrpersonen an Gemeinschaftsschulen (Grund- und  weiterführende Schulen) in Baden-Württemberg durchgeführt. Die Auswertung  stellt einen ersten Zwischenstand im Rahmen eines prozessorientierten  theoretischen Samplings dar (vgl. Strübing 2008), für welches im weiteren  Verlauf insbesondere die Perspektive von Lehramtsstudierenden (Regel- und  Sonderpädagogik) sowie der Schülerinnen und Schüler in den  inklusionsorientierten Klassen baden-württembergischer Gemeinschaftsschulen  adressiert werden sollen.
  Die  Kernkategorien nach der ersten Samplingphase bestätigen unter anderem die Rolle  der Schulleitenden als entscheidende (Code: Decision Maker) für die Einführung  und Aufrechterhaltung eines Kooperationsmodells an der Schule, was an die  Forschungsergebnisse aus der BILIEF-Studie (vgl. Lütje-Klose et al. 2016)  anschließt. Darüber hinaus wurde die formale Zugehörigkeit der Sonderpädagogin  bzw. des Sonderpädagogen zur Förderschule und ein nur teilweise zur Verfügung  stehendes Deputat für die inklusionsorientierte Schule als zentrale  Kontextrelation rekonstruiert. Dieses ‚distributive‘ Modell der Vergabe  personeller, sonderpädagogischer Ressourcen wirkt sich insofern auf die  Raumpraxis und auf die Aneignung von Raum sowohl für die Sonderpädagog/-innen  als auch für die Schüler/-innen mit zugewiesenem sonderpädagogischen  Förderbedarf aus, als dass Sonderpädagog/-innen z.T. nur partial bzw. ein  geringes Stundendeputat an einzelnen Schulen ausbringen und somit bisweilen nicht  ‚im Feld‘ und somit nicht zugänglich für Unterstützung und Förderung sind. 
  Als  Teil des Feldes konnte die Rolle von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im  Unterstützungskontext einer inklusionsorientierten Schule als  differenzmarkierende (‚difference-maker‘) herausgearbeitet werden – in zwei  Modi, die unterschiedliche Relevanzsetzungen der Bearbeitung von Differenz  beinhalten:
  Subcode 1: Adressierung  für didaktische Differenzierungsmaßnahmen (z.B. Innere Differenzierung) 
  Zum  einen zeigt sich – und dies ist auch im Transkriptbeispiel (s.u.) angedeutet –  eine leistungsbezogene normorientierte Unterrichtspraxis, in die die Sonderpädagogin  bzw. der Sonderpädagoge als Differenzierungskraft einbezogen wird. Die  Adressierung erfolgt demnach entlang der Abweichung von der Norm, die entweder  geduldet bzw. übergangen wird oder aber – wenn die Sonderpädagogin bzw. der  Sonderpädagoge anwesend ist – durch diese bzw. diesen adressiert wird. In Bezug  auf Raumaneignung kann somit konstatiert werden, dass eine Sozialisierung in  eine als leistungshomogen angenommene Gruppe stattfindet, die z.T. durch  spezifische, differenzierende Adressierung durch eine spezifisch  professionalisierte Kraft aufgebrochen wird und daraufhin räumlich flexibel  bearbeitet wird. Es wird also deutlich, dass durch die spezifische  Differenzsetzung „Sonderpädagogin bzw. Sonderpädagoge“ in Relation zu einer  tendenziell leistungsbezogen homogenisierenden Regellehrperson (‚laufen die  halt dann so mit‘) die unterrichtsmethodische Bearbeitung von Differenz  vorgenommen bzw. nicht vorgenommen wird.
  Abschnitt  32 […] IV11 – KD – 4/17
  so und (.) eben. sie (2) von den  leischtungen her, (.) ;;die sind gar nicht so unterschiedlich und für sie. (.)  ich glaub deswegen ischt das auch noch nicht so, dass die jetzt (.) also,  differenziert wird im moment nur in stunden, wo ich dann auch dabei bin. (.)  ich glaub, in anderen stunden laufen die dann halt so,,,mit.
Ein  zweites Beispiel zeigt, dass die unterrichtsmethodische Gestaltung darüber  hinaus zu einer Produktion von Raum führt – im Sinne der Nutzung zur Verfügung  stehender Differenzierungsräume durch die Sonderpädagogin als Folge des  Nichteingebundenseins (der Schülerinnen und Schüler als auch der  Sonderpädagogin selbst) in einen frontalen Unterricht.
  Subcode 2: Unterricht mit  flexibler Raumnutzung als Resultat der (Nicht-) Adressierung der Sonderpädagogin
  Hier zeigt sich eine  Raumpraxis innerhalb des Unterrichts, die in starkem Maße von der  didaktisch-methodischen Gestaltung abhängig ist. So zeigt sich im Beispiel  (s.o.) eine tendenziell auf Individualisierung ausgerichtete Unterrichtspraxis  (Wochenplan), die ein Differenzierungshandeln der Sonderpädagogin bzw. des  Sonderpädagogen zur Folge hat, falls in einen unidirektionalen  Frontalunterricht übergegangen wird. Die binäre Differenzsetzung „Förderbedarf“  wird also hinsichtlich einer Praxis der Verräumlichung relevant gemacht als  Konsequenz aus einer normorientierten unterrichtlich-methodischen Gestaltung. Die  Institutionalisierung der Verräumlichung im Sinne einer «materialen  Manifestation» entsteht dann – angelehnt an Herrmann und Flasche (2014, 351 f.)  – aus dem interdependenten Zusammenspiel von Interaktionspraxis und  räumlich-architektonischer Grundkonstitution. Im Kontext schulischer  Kooperationsprozesse erfolgt die Herstellung von Raum (im Beispiel als „rausnehmen“  gekennzeichnet) also durch spezifische Platzierungen bzw. durch ein  Platziert-werden klassifizierter Akteur/-innen und materieller Gütern  (Differenzierungsraum) in Relation zur Platzierung anderer Akteur/-innen und  materieller Güter (Klassenraum) – als Konsequenz aus einer Nicht-Adressierung  der Sonderpädagogin bzw. des Sonderpädagogen als Kooperationspartner/-in und  der Schülerinnen und Schüler im Unterricht. 
  Abschnitt  26 […] IV3 – AH – 3/17
  manchmal haben wir wochen, da ist der  wochenplan hinfällig, dass ist eigentlich ein reiner frontalunterricht.  ((einatmen)) dann steh ich da und denk mir ja pff:: (.). es ist sehr sehr  schwierig, dann kann ich nur die kinder rausnehmen und (.) mhm einfach keine  keine optimale situation dann. also ja. #00:10:01-0#
  
Darüber hinaus  zeigen die Ergebnisse deutliche Hinweise auf eine affirmativ wahrgenommene  Aneignung des Differenzierungsraums durch die Sonderpädagogin bzw. den  Sonderpädagogen. Dies führt zu einer prädisponierten Raumordnung – im Sinne  einer binären Aufteilung von Klassenraum (Normraum) und Differenzierungsraum  (Sonderraum), die sich die Schülerinnen und Schüler mit attestiertem  sonderpädagogischen Förderbedarf aneignen und – das zeigen erste Ergebnisse –  komplementär aneignen (Differenzierungsraum als Normraum; Klassenraum als Sonderraum). 
Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass Raum (bzw. Raumproduktion und Raumaneignung) sowie Differenz (bzw. Differenzsetzung) im Kontext schulischer Inklusion als interrelational angesehen werden können. Diese beiden Diskurse wurden bislang in ihrer gegenseitigen Relevanz wenig beachtet. An der exemplarischen Herausarbeitung von Adressierungen innerhalb von Kooperationsprozessen manifestieren sich erste – und noch weiter zu spezifizierende – Relationen zwischen professioneller Differenzsetzung (Regellehrperson/Sonderpädagogin bzw. Sonderpädagoge) und Herausbildung bzw. Nutzung von Raum, mit folgender Tendenz:
Dies deutet darauf hin, dass eine theoretische Diskussion über die Auflösung von Sonderräumen (z.B. der Förderschule) als Kennzeichnung von Inklusion zu kurzgefasst ist und letztlich nur eine «De-Segregation» (Hinz 2013) fokussiert. Vielmehr ist eine empirische Forschung vonnöten, die nicht auf die ,Auflösung’ von Räumen gerichtet ist, sondern prozessorientierte Analysen beinhalten, die Herstellungsprozesse und Nutzungen von Räumen im Kontext von sich als inklusiv bezeichnenden Schulen, d.h. formal das Allgemeine adressierende, untersucht (vgl. Blasse et al. 2015), um hierin potenzielle Barrieren und Diskriminierungen offenzulegen. Es werden dabei Fragestellungen virulent, wie an Schule und Unterricht beteiligte Akteurinnen und Akteure, z.B. Lehrpersonen, Schüler/-innen, Schulbegleitungen etc. Handlungsräume kreieren bzw. eröffnen, nutzen und/oder schließen, z.B. auch hinsichtlich deren zeitlicher An- und Abwesenheit etc. Hieraus können weitere Hinweise auf die Frage gewonnen werden, was die Bedingungen und Möglichkeiten für Raumaneignung für Schülerinnen und Schüler in einer inklusionsorientierten Schule sind.
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