Christian Eichfeld, Saskia Schuppener: Länderbericht Sachsen

Ausgangssituation

Hinsichtlich der schulischen Gesamtstruktur setzt Sachsen traditionell auf ein gegliedertes Schulsystem, das an Bayern und Baden-Württemberg orientiert ist. Nach Klasse 4 werden aufgrund des Notendurchschnittes in den Hauptfächern Bildungsempfehlungen für die weiterführenden Schulen – Gymnasium oder Mittelschule – erstellt. Eine weitere Möglichkeit des Wechsels zum Gymnasium besteht nach Klasse 6. In Mittelschulen werden SchülerInnen nach Klasse 6 nach Haupt- und Realschulgang unterrichtet. Dieses Schulsystem wird von einer langjährig stabil konservativ dominierten Staatsregierung getragen und durch das Ministerium für Kultus offensiv verteidigt (vgl. Schick, Spaenle & Wöller 2010). Als Hauptargument wird dabei das gute Abschneiden Sachsens bei Schulvergleichsuntersuchungen („PISA-Sieger“) angeführt, ungeachtet vieler ausgesonderter SchülerInnen, die an diesen Untersuchungen nicht beteiligt waren.

Wie in allen neuen Bundesländern wird auch in Sachsen einem stark erhöhten Anteil von SchülerInnen ein sonderpädagogischer Förderbedarf zugewiesen (2009: 8,3% gegenüber Bundesdurchschnitt von 6,0%). Von diesen ca. 23.000 SchülerInnen werden nur etwa 18% an allgemeinen Regelschulen integrativ unterrichtet, diese Quote liegt unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Dabei fällt dieser Anteil von 27% Integrationsquote im Grundschulbereich auf knapp 13% in der Sekundarstufe. Inklusive bzw. integrative Bildungsangebote gibt es in Sachsen noch am ehesten in Kindertageseinrichtungen. Mit der Einschulung, während der Grundschulzeit und spätestens beim Übergang in die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe müssen viele Kinder aus Mangel an integrativen Bildungsangeboten an eine Förderschule wechseln. Indikator für schulische Separation ist hier u.a. der diagnostizierte Förderschwerpunkt, was beim Blick auf die differenten Förderschwerpunkt-Etiketten deutlich wird. Während lernzielgleiche Förderschwerpunkte wie „Sprache“ oder „Sozial-emotionale Entwicklung“ eine Integrationsquote von mehr als 40% erreichen, sind es in den lernzieldifferenten Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ weniger als 3%. Diese vom gemeinsamen Unterricht nahezu ausgeschlossenen SchülerInnen machen aber ca. 75% aller Schüler mit Förderbedarf aus (vgl. Klemm 2010; Statistisches Landesamt Sachsen 2010).

Förder-schwerpunkt

Emo.-Soz. Entwicklung

Geistige Entwick.

Motorische Entwicklung

Lernen

Förder-schul-zentren

Sprache

Gesamt

Integrierte Schüler

1442

40

569

218

 

1447

4115

Förder-Schüler

1332

3258

775

9.904

1763

1710

18821

Integrations-quote

51,9%

1,2%

42,3%

2,1%

 

45,8%

17,9%

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen 2010, eigene Berechnungen

Grundlage für diese aussondernde Praxis sind u.a. Schulgesetz und Schulintegrationsverordnung, die „Schulpflichtige, die (…) einer sonderpädagogischen Förderung (…) bedürfen, (…) zum Besuch der Förderschule verpflichtet“ (§30 (1) Schulgesetz) und eine lernzieldifferente integrative Beschulung nach der Grundschule untersagt (§5 (1) Schulintegrationsverordnung). Die Feststellung eines Förderbedarfs wird durch ein diagnostisches Verfahren durch die Bildungsagenturen (ehemals Schulämter) beauftragt und durch Förderschullehrkräfte durchgeführt. Mittels Förderausschüssen werden Eltern abschließend beteiligt. Über das Bestehen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Zuweisung an eine Förderschule entscheiden die Bildungsagenturen. Eltern haben nur ein Widerspruchsrecht, eine Mitbestimmung oder Wahlfreiheit besteht nicht. Insgesamt besuchen ca. 19.000 SchülerInnen in Sachsen Förderschulen. Von diesen erreichen 82% keinen Schulabschluss. Weniger als 2% der SchülerInnen an Förderschulen wechselten 2009/10 wieder an allgemeine Regelschulen (Re-Integration) (vgl. Preuss-Lausitz 2011, 70). Um diesen Zustand statistisch zu verändern, sollen u.a. die Förderschulen ab dem Schuljahr 2009/10 eigene Abschlüsse anbieten. Neben dieser quantitativ unbefriedigenden Situation sorgen Haushaltsvorbehalt für integrative Ressourcen, stagnierende Zuweisung von Förderstunden, integrative Förderung als Zusatzaufgabe für Lehrkräfte an Förderschulen, das völlige Fehlen präventiver Ressourcen und weitere systemische Schwierigkeiten für eine qualitativ unzureichende Förderung von SchülerInnen mit besonderem Bedarf an Regelschulen. Somit entsteht auch eine „Integrationshierarchie“, die SchülerInnen mit schwerwiegenderem Förderbedarf, ungünstigen familiären Hintergründen, sozialen Schwierigkeiten u.ä. vom gemeinsamen Unterricht ausschließt.
Es lässt sich zusammenfassen:
Integrative Beschulung ist als Einzelintegration vom Glück motivierter und kompetenter Lehrkräfte der allgemeinen Schulen, engagierten Eltern sowie „beherrschbaren“ Auffälligkeiten abhängig. Inklusive Entwicklungen mit systematischer Prävention und hinreichender sonderpädagogischer Förderung als Teil der allgemeinen Schulen sind nicht zu erkennen.

Aus- und Weiterbildung

Das Sächsische Ministerium für Kultus und Sport (SMK) hat einen „Zertifikatskurs Integrativer Unterricht“ (ZINT) ins Leben gerufen. Dieser Kurs verkörpert ein zweijähriges Fortbildungsprogramm für Lehrkräfte aus Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen. Der Kurs ist offen für Lehrkräfte aus Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und soll den Teilnehmenden einen Einblick in integrative Unterrichtsgestaltung ermöglichen. Leider ist dieser Kurs nicht mit ausreichender Nachhaltigkeit untersetzt. Konkret: Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses bekommen die Lehrkräfte zwar ein Zertifikat aber die „neuen Integrations-Experten“ erhalten keinerlei Abminderungsstunden, Beratungsaufgaben (mit entsprechender Zusatzvergütung), keine Abordnungen, keine Aufwertungen, etc. Daher reiht sich der ZINT lediglich in den allgemeinen LehrerInnen-Fortbildungskatalog Sachsens ein. Echte Bemühungen einer Weiterentwicklung schulischer Integration sind besonders auf der Ebene der Aus- und Weiterbildung nicht erkennbar. Dies zeigt sich u.a. daran, dass die 2. Ausbildungsphase angehender Förderschullehrkräfte (Referendariat) in Sachsen nur an Förderschulen, nicht aber an integrativen Schulen möglich ist.
Die 1. Phase der LehrerInnenausbildung an der Universität ist bislang ebenfalls kaum untersetzt mit konkreten verbindlichen integrativen/inklusiven Lehr-Lern-Inhalten. Für Studierende des Lehramts an Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen gibt es keine einzige festgeschriebene Lehrveranstaltung zu integrativen/inklusiven und/oder sonderpädagogischen Themen. Studierende des Lehramts an Förderschulen durchlaufen zwar derzeit noch einen sechssemestrigen Bachelor-Studiengang mit dem Titel „Rehabilitations- und Integrationspädagogik“; auch hier bleibt jedoch kritisch anzumerken, dass sowohl Quantität, als auch Qualität integrativ/inklusiv orientierter Studienangebote vom Engagement und der professionellen Ausrichtung einzelner Lehrkräfte abhängig sind. Durch die erneute Lehrerbildungsreform (von BA-/MA-Struktur zurück zum Staatsexamen) bietet sich hier derzeit jedoch die optimistische Chance der nachhaltigen Verbesserung dieses Misstandes für alle Lehramtsstudiengänge. Mindestens im Rahmen eines Pflichtmoduls sollten ALLE Lehramtsstudierenden künftig mit dem Thema Integration/Inklusion und sonderpädagogische Förderung konfrontiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass die bisherigen Planungsideen konsensual und damit Realität werden, damit das Lehramtsstudium in Leipzig nicht nur eine erneute formale, sondern vor Allem eine notwendige inhaltliche Reform erfährt.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Jedes Kind, mit oder ohne Behinderung, muss die Möglichkeit erhalten, in einer Regelschule unterrichtet zu werden, so fordert es die UN-BRK. Deutschland und damit auch Sachsen haben sich vor fast zwei Jahren vorbehaltlos dieser Konvention angeschlossen. Bis heute haben Staatsregierung und Kultusministerium aber keine konkreten Handlungsnotwendigkeiten gesehen. Das Festhalten am bisherigen System ausgebauter Förderschulen steht im Widerspruch zu den Vereinbarungen der UN-BRK. Ein einklagbarer individueller Rechtsanspruch wird verneint und bestritten, ein Elternwahlrecht wird z.T. diskutiert, ist aber nicht umgesetzt, ein Aktionsplan zur Umsetzung UN-BRK wird als unnötig abgelehnt. Die ablehnende Haltung des Kultusministeriums führt auch dazu, dass es bisher keine verbindlichen Vorgaben an die Kommunen gibt.
Im Sächsischen Landtag kam es im Zuge der Debatte um die Umsetzung der Konvention zu zahlreichen Kleinen Anfragen (z.B. DIE GRÜNEN 21.01.2010, SPD 01.09.2010, LINKE 31.08.2010) und Großen Anfragen (SPD 26.03.2010 „Umsetzung der UN-BRK im Freistaat Sachsen“, DIE GRÜNEN 01.07.2010 „Integration und Inklusion im sächsischen Schulwesen“). Als Anträge wurden gestellt: DIE GRÜNEN 21.01.2010 „UN-BRK umsetzen – Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen“ und 10.05.2010 „Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Konvention“; CDU/FDP 08.09.2010 „Umsetzung der UN-Konvention in sächsischen Schulen“; SPD 15.12.2010 „Aktionsplan zur Umsetzung Artikel 24 der UN-BRK“ und 17.12.2010 „Rechtsanspruch auf Gebärdendolmetscher“. Öffentliche Anhörungen fanden statt, die Anträge von SPD und GRÜNEN wurden mit Regierungsmehrheit abgelehnt, der Antrag der CDU/FDP entsprechend angenommen.
Auch in sächsischen Medien, an Schulen und Universitäten, bei Betroffenen- und Elternverbänden sowie in der interessierten Öffentlichkeit ergab sich eine breite, z.T. sehr kontroverse Diskussion zur Zukunft sonderpädagogischer Förderung und der Förderschulen (u.a. Kailitz 2011). So wandte sich der sächsische Kultusminister Herr Prof. Dr. Roland Wöller am 08.11.2010 mit einem Brief an alle LehrerInnen öffentlicher Schulen. In diesem Brief wird abenteuerlich behauptet, dass das sächsische Bildungssystem ein „inklusives“ sei (!), da jedes Kind und jeder Jugendliche, auch mit Behinderung, überhaupt Zugang zu schulischer Bildung habe. (Kultusministerium Sachsen 2010) Die Landesarbeitsgemeinschaft  „Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen. Eltern gegen Aussonderung Sachsen“ e. V. hat in Reaktion am 12.01.2011 ein Offene Erklärung „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen. Streit um sonderpädagogische Förderung und Zukunft Förderschulen“ verfasst und sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene verteilt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten am 17.03.2011 ein Gutachten von Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz vor, welches sich mit dem Stand und den Perspektiven der sonderpädagogischen Förderung in Sachsen befasst und aktuell diskutiert wird. Am 13.05.2011 legte Kultusminister Wöller  dann einen Drei–Punkte-Plan vor, mit dem die UN-Konvention schrittweise umgesetzt und die integrative Unterrichtung „so rasch wie möglich“ erhöht werden soll. Konkret sollen 1. die „Förderschul-Diagnostik“ weiter verbessert werden, 2. der „gemeinsame Schulbesuch“, konkret Partnerklassen und Kooperationsprojekte ausgebaut werden sowie 3. auch lernzieldifferenter integrativer Unterricht an einzelnen Profilschulen „Inklusion“ ermöglicht werden.  Expertengremien sollen gebildet werden, wobei klar gestellt wird: „Wir werden auch weiterhin die Förderschulen brauchen“.
Die konkreten weiteren Entwicklungen bleiben spannend und abzuwarten. Eine aktive Beteiligung der Vereine, Verbände, Eltern und SchülerInnen, engagierter LehrerInnen und ErzieherInnen sowie beteiligter WissenschaftlerInnen ist weiterhin dringend nötig.    

Abschließend lässt sich zusammenfassen:
Kinder mit besonderem Bedarf im Regelfall und als Selbstverständlichkeit an Förderschulen zu unterrichten, bleibt aktuell die Grundposition der sächsischen Staatsregierung und des Kultusministeriums. Stattdessen sollte endlich die sächsische Schulgesetzgebung verändert und darin das Recht auf gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Dann hätten SchülerInnen und Eltern endlich konkrete inklusive Perspektiven und ein nötiges Wahlrecht. Aktuell müssen betroffene Familien bitten und gegebenenfalls vor Gericht klagen, wenn ihr Kind in eine allgemeine Regelschule gehen soll. Damit werden weiter Menschenrechte verletzt sowie Kinder und Eltern beschämt. Eine absehbare Veränderung dieser inzwischen dramatischen, negativen Grundhaltung ist nicht in Sicht.

Literatur

Kailitz, S. 2011: Wer schwierig ist, muss raus. DIE ZEIT 04/2011. ONLINE: http://www.zeit.de/2011/04/S-Foerderschule. (12.03.2011)

Klemm, K. 2010: „Gemeinsam lernen, Inklusion leben“. Im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung. ONLINE: http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/de/media/xcms_bst_dms_32811_32812_2.pdf (11.03.2011)

Kultusministerium Sachsen 2010: Förderschulen sind unverzichtbar. Brief des KM Wöller an Lehrerinnen und Lehrer öffentlicher Schulen in Sachsen.

Kultusministerium Sachsen 2011. Die UN-Konvention wird schrittweise umgesetzt. Medieninformation. ONLINE: http://www.sachsen-macht-schule.de/schule/5771.htm?pmid=1876 (20.05.2011)

Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen Sachsen 2011: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen. Streit um sonderpädagogische Förderung und Zukunft der Förderschulen. Offene Erklärung. ONLINE:  http://www.glgl-sachsen.de/Offene_Erklarung_zur_Umsetzung_der_UN-Behindertenrechtskonvention_in_Sachsen.pdf (12.03.2011)

Preuss-Lausitz, U. 2011: Gutachten zum Stand und zu den Perspektiven inklusiver sonderpädagogischer Förderung in Sachsen. Im Auftrag der Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Sachen. ONLINE: http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/ua/Inklusionsgutachten_Sachsen_Endfassung.pdf (18.03.2011)

Schick, M., Spaenle, L. & Wöller, R. 2010: Individuelle Förderung statt Einheitsschule. 12 Thesen zum differenzierten Schulsystem. ONLINE: http://www.sachsen-macht-schule.de/ppdf/185_-_Thesen.pdf (12.03.2011)

Schulgesetz des Freistaates Sachsen 2004

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die integrative Unterrichtung von Schülern in öffentlichen Schulen in Sachsen (Schulintegrationsverordnung SchIVo) 2004

Statistisches Landesamt Sachsen 2010: Statistischer Bericht. Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen. Förderschulen.