Abstract:  An  der Universität Duisburg-Essen wird im Rahmen eines germanistischen  DFG-Projekts derzeit die deutschsprachige Literaturpreislandschaft einer  quantitativen und qualitativen Erfassung und Auswertung unterzogen. In der  Menge der Preise sticht dabei die Nischengruppe von sechs  inklusionsorientierten Literaturpreise hervor, die in Deutschland (und Österreich)  aktuell verliehen werden und die Literatur von oder für Menschen mit  (geistiger) Behinderung auszeichnen. Sie verknüpfen literarische Praktiken sowie  Praktiken literarischer Wertung mit kultur- und
bildungspolitischen Werten und Strategien. In ihrer  Inklusionsorientierung sind sie dabei  exemplarisch für aktuelle Programme, wie sie in  Konventionen,  Strategiepapieren und Konzepten von politischen und  zivilgesellschaftlichen Akteuren und  Institutionen zum Ausdruck kommen. Das spezifische  Verständnis von ‚kultureller Bildung und  Vielfalt‘, ‚Inklusion‘ und ‚Partizipation‘ sowie  seine pragmatische Applikation in den Preisprofilen und Vergabepraktiken wird  in diesem Beitrag aus literatur- und kulturwissenschaftlicher sowie  diskursanalytischer Perspektive herausgearbeitet. Besondere Aufmerksamkeit wird  dabei auf die Art und Weise gelegt werden, wie sich ‚Identifikationsregime‘  (Jacques Rancière) und Wertordnungen von Behinderung und Literatur (etwa  Konzepte literarischen Schreibens, literarischen Werts und Autorschaft) verzahnen  und wie das Potential zur Störung symbolischer und sozialer Ordnungen, das der  Inklusion als Haltung eignet, ‚reterritorialisiert‘ (Gilles Deleuze) wird.
Stichworte: Inklusion, literarische kulturelle Bildung, literarische Wertung, Identifikationsregime von Kunst und Behinderung
Inhaltsverzeichnis
Seit Deutschland 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention  ratifiziert und 2011 sowie 2016 Nationale Aktionspläne zu deren Umsetzung  beschlossen hat, wird unter dem Schlagwort ‚Inklusion‘ in unterschiedlichster  Hinsicht um Barrierefreiheit und den Abbau segregierender Strukturen gerungen –  auch jenseits von Behindertenbewegung, Sonder- oder Rehabilitationspädagogik  oder Disability Studies. Exkludierende Strukturen werden nicht mehr nur in  architektonischer oder informationstechnologischer Hinsicht identifiziert, sondern  auch im kulturellen Sektor. Zeitgleich ist eine diskursive Konjunktur von  kultureller Bildung und Teilhabe zu konstatieren. Die seit Anfang der 2000er  Jahre entstandenen inklusionsorientierten Literaturpreise, die Literatur von  und für Menschen mit (geistiger) Behinderung auszeichnen, sind ein Beispiel für  die Verzahnung beider Diskurse in politisch geförderten Projekten der kulturellen  Bildung. Als Literaturpreise greifen sie eine traditionsreiche Praxis  literarischer Wertung auf, positionieren sich damit auch im literarischen Feld  und setzen sich in Relation zu tradierten literarischen Diskursen, Praktiken  und Wertordnungen. Preise als Praktiken literarischer Wertung stehen aktuell im  DFG-Projekt „Literaturpreise im deutschsprachigen Raum seit 1990: Funktionen  und Wirkungen“ im Fokus. Das Projekt widmet sich der umfassenden,  datenbankgestützten, quantitativen und qualitativen Erfassung der bis 2018  vergebenen Literaturpreise. Preisprofile und Vergabepraktiken werden  hinsichtlich ihrer innerliterarischen, literaturbetrieblichen und  kulturpolitischen Funktionen analysiert, um Aufschluss über die in der  Literaturpreislandschaft wirkenden Mechanismen und Strukturen zu erhalten.  Dabei stehen Fragen nach der Rolle der Preise bei der Ausdifferenzierung des  literarischen Feldes und des soziokulturellen Raums im Vordergrund – und nicht  zuletzt die Frage nach den programmatischen Verknüpfungen von heterarchischen,  also nebengeordneten und simultan gültigen Wertordnungen innerliterarischer wie  außerliterarischer Provenienz, bzw. danach, wie literarische und  außerliterarische diskursive Objekte durch diese Verknüpfungen valorisiert  werden. Für solche Fragestellungen erweist sich die Nischengruppe der  inklusiven Literaturpreise als aussagekräftig, da ihre Verzahnung  unterschiedlicher Wertordnungen die Mechanismen der Valorisierung besonders  augenfällig macht – und den Anteil der Preise an der Konstitution dieser  Ordnungen hervorzuheben erlaubt. Das Zusammenspiel unterschiedlicher ‚diskursiver  Formationen‘  (vgl. Foucault 1973: 58) und  ihrer Wertordnungn, das derart in Projekten inklusiver kultureller Bildung im  Allgemein, bei den genannten Preisen im Besonderen zum Tragen kommt und sowohl  inkludierende als auch exkludierende Effekte nach sich zieht, wird in  vorliegendem Beitrag nachgezeichnet und analysiert.
  Anlässlich der Verleihung des BKM-Preis Kulturelle Bildung 2018, der seit 2009 innovative und  nachhaltige, beispielhafte Projekte der kulturellen Vermittlung unter besonderer  Berücksichtigung von unterrepräsentierten Zielgruppen auszeichnet, bewirbt  Kulturstaatsministerin Monika Grütters kulturelle Bildung als „Schlüssel zu  gesellschaftlicher Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt“ (BPA 2018). Die  Formelhaftigkeit des Statements kennzeichnet kulturelle Bildung in  augenfälliger Weise als kulturpolitische Leitformel im Sinne Max Fuchs’ – also als „handlungsaktivierend[e] und  -leitend[e]“ „Abkürzung programmatischer Aussagen in der Praxis“, die insofern  höchst voraussetzungsreich sind, als ihnen legitimierende Argumentationen und  Begründungen sowie wissenschaftliche und politische Diskussionen zugrunde  liegen (ebd., S. 8). Sehr spezifische (inter-)diskursive Formationen bilden  also das ‚historische Apriori‘ (vgl. Foucault 1973, S. 183) solcher Leitformeln  bzw. ihre „Realitätsbedingung“ (ebd.). Gerade durch den Preisverleihungs-Kontext  wird deutlich, dass derartige Leitformeln außerdem eine Konstellation von  normativen Werten, also eine Wertordnung implizieren und konstituieren. Im Fall  des BKM-Preises werden nicht nur kulturelle und künstlerische Projekte  valorisiert, also mit Wert versehen, sondern unterschiedliche Werte in Relation  gesetzt: so wird der kulturellen Bildung attributiver Wert zugesprochen, indem  sie als ‚Schlüssel‘, mithin als Instrument zur Realisierung des als axiologisch  gesetzten Werts gesellschaftlicher Teilhabe profiliert wird (zu den Begriffen  des attributiven und axiologischen Werts vgl. von Heydebrandt, S. 832-836). Das  pragmatisch-literarische, also eine implizite Handlungsanweisung enthaltende  Symbol des Schlüssels führt diese Instrumentalität bildlich vor Augen:  kulturelle Bildung ‚öffnet (oder schließt) Türen‘ – wird also diejenige Praxis  gesetzt, die maßgeblich über Inklusion und Exklusion entscheidet. Gesellschaftliche  Teilhabe oder Inklusion wiederum geht offenbar automatisch mit  gesellschaftlichem Zusammenhalt einher, wie die Kopula ‚und‘ im zitierten  Statement vor Augen führt. Grütters Aussage kann in ihrer – so produktiven wie  friktionalen – Verzahnung unterschiedlicher Diskurse und Wertordnungen als  repräsentativ für den Großteil des aktuellen kultur- und bildungspolitischen  Diskurses gelten, der im Folgenden skizziert wird. 
Das Printmagazin Kulturelle Bildung und die zugehörige Internetplattform  als „digitale Fortschreibung des Handbuchs  Kulturelle Bildung“(Kulturelle  Bildung Online), gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung,  getragen von der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) u.a.,  bündeln die zentralen institutionellen Akteure und Verfechter von kultureller  Bildung. An ihnen lassen sich folglich die zentralen Positionen, Strategien und  Wertordnungen der o.g. diskursiven Formation konturieren. ‚Kulturelle Bildung‘  wird auf der Internet-Wissensplattform als Bildung in, aber vor allem durch Kunst und Kultur begriffen (Reinwand-Weiss 2013/2012). Auf Basis eines weiten Kulturbegriffs, der Lebensweise,  „Wertegerüst“ (ebd.) und Künste gleichermaßen einbegreife, sowie eines  partizipations- und stärkenorientierten Bildungsverständnisses, soll kulturelle Bildung den Einstieg in einen  (lebenslangen) Bildungsprozess im emphatischen bzw.  „idealistisch-neuhumanistischen“ (Vierhaus 2004, S. 550) Sinne ermöglichen: Im  Medium des eigenen kreativen und künstlerischen Gestaltens sowie der  Beschäftigung mit symbolisch polyvalenten künstlerischen Gegenständen finde Bildung  als Selbstbildung in Wechselwirkung mit Welt und Gesellschaft statt (vgl. Reinwand-Weiss 2013/2012). So verstandene kulturelle  Bildung zeitige „Transfereffekte“ (ebd.) – womit letztlich auf die Realisierung  bestimmter axiologischer Werte verwiesen wird: kulturelle Bildung „zielt auf  kulturelle Teilhabe für alle und die Entwicklung von biografischer Lebenskunst  und also ein gutes, humanes Leben ab“ (ebd.) und besitze darüber hinaus das  Potential zur Veränderung bestehender Verhältnisse.
  In anderen  hegemonialen diskursiven Positionen wird die Vision eines guten Lebens qua  kultureller Bildung konkreter gefasst: Die Kultusministerkonferenz (KMK) bezeichnet  letztere als „Grundauftrag“ von Schule und anderen Bildungsinstitutionen, da  sie „unverzichtbare Beiträge zur emotionalen und sozialen Entwicklung von  Kindern und Jugendlichen und für deren Integration in die Gesellschaft [leiste]“  (KMK). Der Beitrag zur kindlichen Entwicklung wird näher bestimmt als  ‚Entfaltung des eigenen kreativen Potentials‘ – einmal mehr wird hier  Kreativität als höchst aktuelle gouvernementale Selbsttechnologie aufgerufen,  d.h. als Paradigma gegenwärtiger Selbstregierung und -regulierung von Subjekten,  deren Kreativitätsentfaltung ihre Bildungschancen erhöhe und damit (als  Transfereffekt) soziale Integration verwirkliche (ebd.). Die KMK verweist an  dieser Stelle auf das Schwerpunktkapitel des im Juni  2012 von Kultusministerkonferenz, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)  und dem Deutschen Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF) vorgestellten  Bildungsberichts. Auch im Bildungsbericht wird kulturelle bzw.  musisch-ästhetische Bildung als „[u]nverzichtbare[r] Bestandteil der  Persönlichkeitsbildung“ konzipiert, wobei ‚Persönlichkeitsbildung‘ als  Hervorbringung eines mündigen, autonom und kritisch an „Gesellschaft und  Politik“ teilhabenden Subjekts mit stabiler Identität gilt (Bildung in  Deutschland 2012, S. 157). Der Kernkompetenz der Kreativität bedarf dieses  Subjekt offenbar vor allem aufgrund der gegenwärtig vieldiskutierten Ästhetisierung  der Gesellschaft, deren „soziale, politische und ökonomische Prozesse von einer  Fülle ästhetischer Medien geprägt werden“ (ebd.). Zugespitzt formuliert, wird  der Wert kultureller Bildung folglich dominant in der Hervorbringung von  (Staats-)Bürgern verortet. Es scheint beinah, als würde kulturelle Bildung hier  die Funktionsstelle der Dichtung im Bündnis von Philosophie, Poesie und Staat  übernehmen, das Friedrich Kittler dem 19. Jahrhundert attestiert, indem er u.a.  die Rolle des (gymnasialen) literarischen Schreibens bei der Hervorbringung von  ‚Staatsdienern‘ und die reziproke Legitimation von Dichtung und Beamtentum  analysiert (vgl. Kittler 2003, S. 185-187). Wenn kulturelle Bildung als Mittel  der Hervorbringung aktiver Bürger-Subjekte diskursiviert wird, legitimiert sie  sich durch einen ähnlichen Bezug auf Staat (oder politische Ordnung) – und  legitimiert damit ihrerseits eben diesen Staat. Einer der Unterschiede zu  Kittlers „Aufschreibesystem von 1800“[1] (vgl. ebd., S. 28) besteht dabei im Rekurs auf die  modern-normalistische Wachstums-Logik, wie auch das Abschlusskapitel des  genannten Bildungsberichts impliziert, wenn es die „Wirkungen und Erträge von  Bildung“ (ebd., S. 199) zusammenfasst und ihr eine Schlüsselfunktion für  „Wachstum, Wohlstand und soziale Kohäsion“ (ebd.) attestiert. Im Einklang damit  fördert das Programm Kultur macht stark des Bundesministeriums für Bildung und Forschung lokale Projekte kultureller  Bildung, um die „Grundlagen für persönliches Wachstum und gesellschaftliche  Teilhabe“ (Kultur macht stark) zu schaffen. 
  Auch wenn die BKJ betont, kulturelle Bildung sei „vor allem  Selbstbildung, Persönlichkeitsbildung, und nicht Bildung zu anderen,  übergeordneten Zwecken, so nützlich diese auch sein mögen“ (BKJ [a]), so heben  die auf der Homepage bereitgestellten Dossiers doch allesamt ebendiese Zwecke  hervor: Sie profilieren kulturelle Bildung im Allgemeinen als  „Zukunftsinvestition“ (BKJ [b]) und im Besonderen als Beitrag zu  „Transformationsprozessen im Sinne einer nachhaltigen und lebensfreundlichen  Gestaltung unserer Welt“ (BKJ [c]), als Grundlage „gelebter Demokratie und  gestalteter Freiheit“(BKJ [e]), als Vermittlung von „Medienkompetenz“ (BKJ [d])  – und immer wieder als wichtige Ressource für „die Entwicklung von Strategien  der sozialen Inklusion und der kulturellen Vielfalt“ (BKJ [e]).
Wie der Blick auf  das Selbstverständnis der BKJ zeigt, ist das Programm der (aktiven) Teilhabe an  Kultur nicht nur an die Subjektivierung des ‚mündigen Bürgers‘ gekoppelt,  sondern auch an einen spezifischen Kulturbegriff, dem Kultur und Gesellschaft sowohl  empirisch als auch programmatisch als Sphäre von Vielfalt gelten,[2] die sowohl auf der Ebene der kulturellen „Ausdrucksformen“ (UNESCO) als auch  der Trägerschaft bzw. der Produzenten und Rezipienten von Kunst und Kultur  verortet wird. Gerade als vielfältige erfüllen Kultur und kulturelle Bildung, der  BKJ zufolge, ihre Funktionen der Stärkung von „Demokratie, Toleranz, soziale[r]  Gerechtigkeit und gegenseitige[m] Respekt“ (BKJ [c]), „nachhaltiger  Entwicklung“ (BKJ [b]) sowie Inklusion im Sinne einer zum „Normalfall“ (BKJ  [c]) gewordenen Vielfalt. 
  Dass Kunst bzw.  Kultur und Inklusion von Menschen mit (geistiger) Behinderung zusammengedacht  werden, ist allerdings trotz der gegenwärtigen Diversitäts-Euphorie offenbar  nicht selbstverständlich. Mit dem Schlagwort ‚Diversität‘ wird vielmehr vor  allem auf interkulturelle Öffnung des Kulturbetriebs gezielt, während bspw. die  Evaluation des Programms Kultur macht  stark ergibt, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung die „am wenigsten  angestrebte Zielgruppe“ (EUCREA 2018, S. 9) darstellen. Erst in jüngerer Zeit  wendet sich der kultur- und bildungspolitische Diskurs systematischer und  problematisierend der andauernden Marginalisierung von Menschen mit Behinderung  im Kultursektor zu. Eine Reihe jüngerer Veröffentlichungen und Positionspapiere  indizieren in diesem Kontext weiterhin einen erhöhten Legitimationsdruck und  betreiben erheblichen strategischen Argumentationsaufwand, um Kunst und Kultur  als relevantes Feld von Inklusionsbemühungen zu profilieren, wobei bestimmte  Argumentationsfiguren dominieren. In Rekurs auf die allgemeine Erklärung der  Menschenrechte und das dort festgeschriebene Recht auf politische, ökonomische,  soziale und kulturelle Teilhabe Aller, wird der Mensch aufgrund seiner Fähigkeit zur Gestaltung des Lebens und aufgrund seiner  „Selbstzweckhaftigkeit“ als „kulturell verfasstes Wesen“ (Fuchs 2017, S. 25) konzipiert.  Unter Berufung auf Friedrich Schillers Briefe Über die ästhetische Erziehung des Menschen werden die Künste als  privilegierte Form des Zugangs und der (pädagogischen) Hinführung zu dieser  Menschlichkeit profiliert, da die Autonomie der Kunst die Autonomie und Würde  des Menschen belege (vgl. ebd., S. 26-29).   Neben Gewährsmännern der Kulturgeschichte wird außerdem auf Studien  verwiesen, die belegten, dass Kunst und Kultur u.a. durch ihre Widerspiegelung  menschlicher Daseinsvielfalt und sozialer Debatten kognitive und  sozial-emotionale Fähigkeiten fördere und das moralische Urteilsvermögen schule  (vgl. Gellhorn 2017, S. 49). Sie seien demnach geradezu prädestiniert dafür,  inklusive Veränderungsprozesse voranzutreiben und zwar sowohl als fundamentale  Erweiterung des rehabilitationspädagogischen oder therapeutischen Förderinstrumentariums  (vgl. Groß-Kunkel 2017, S. 22), als auch im Sinne des Abbaus von Vorurteilen sowie  der Verständigung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Insbesondere die  Kunst von Menschen mit Behinderung oder „gravierenden biografischen Brüchen“  biete durch ihre Devianz vom ‚Mainstream‘ außerdem einen „ästhetische[n] und  authentische[n] Zugewinn“ hinsichtlich menschlicher Selbstdeutung (vgl.  Gellhorn 2017, S. 40), da sie auch die ‚verdrängten Schattenwelten‘  menschlichen Daseins bewusst mache (vgl. ebd., 41).[3]
  Zur diskursiven  Vorgeschichte des Epistems und Postulats, dass die Teilhabe aller, also auch  von Minoritäten wie Menschen mit Behinderung, Ausdruck und Ressource von wünschenswerter kultureller Vielfalt ist, gehören  auch die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen  Vielfalt von 2005 sowie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2006. Letztere  bildet den wesentlichen Bezugspunkt für die Entwicklung des ersten Nationalen  Aktionsplans zur Umsetzung der Rechte behinderter Menschen (NAP 1.0) von 2011.  Dass Inklusion im mediopolitischen Diskurs vorrangig als bildungs- bzw.  schulpolitisches, arbeitsrechtliches und die öffentliche Infrastruktur  betreffendes Handlungsfeld diskutiert und problematisiert wird, liegt sicher  auch an den thematischen Schwerpunktsetzungen von UN-BRK und NAP 1.0. Beide  Papiere verorten kulturelle Inklusion  in einem eher diffusen Sammelbecken, das kulturelles Leben, Erholung, Freizeit  und Sport umfasst und darüber hinaus einen Schwerpunkt auf Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit  zu „kulturellem Material“ und „Orten kultureller Darbietungen oder  Dienstleistungen“ (UN, S. 26) setzt. Als ProduzentInnen dieses ‚Materials‘ –  als KünstlerInnen – werden Menschen mit Behinderung nur in einem Absatz der UN-BRK  angesprochen, und auch hier ist nicht von ‚Kunst‘ und ‚KünstlerInnen‘ die Rede,  sondern von Entfaltung ‚kreativen, künstlerischen und intellektuellen  Potentials‘. Wie oben skizziert, wird dieses Potential eher als  anthropologische Universalie und Ressource bürgerlicher Subjektivität  verstanden, eine Perspektive auf Menschen mit Behinderung als professionelle  Kunstproduzenten fehlt (vgl. Gellhorn 2017, S. 39). Dennoch ist der  entsprechende Passus auf Drängen von Interessensgruppen in den NAP 2.0 von 2016  aufgenommen und ein verstärkter Bezug auf die Ermächtigung von professionellen  Kunstschaffenden mit Behinderung erreicht worden (vgl. ebd., S. 39). Dabei  steht auch hier die in der UNESCO-Konvention hervorgehobene, anthropologisch begründete  kulturelle Diversität im Fokus: „Kunst, Kultur und Medien spielen als Ausdruck  der Vielfalt des menschlichen Daseins eine herausragende Rolle für die Entwicklung  einer inklusiven Gesellschaft“ (BAMS, S. 149). Auch das strukturpolitische,  kulturelle Diversifizierungsprogramm von EUCREA, dem Dachverband die  Interessensvertretung von KünstlerInnen mit Behinderung im deutschsprachigen  Raum fundiert sein Engagement anthropologisch: „Kunst ist eine universelle  Sprache, die jedem Menschen zur Verfügung steht. Unsere Utopie und Vision ist  eine Zukunftsgesellschaft, die Kreativen mit Behinderung Chancen bietet, ihre  künstlerischen Fähigkeiten auszubilden, zu entwickeln und beruflich zu nutzen“  (EUCREA [b]). 
  Mit Jacques  Rancière gesprochen, vollzieht der Diskurs der kulturellen Inklusion also eine  spezifische „Aufteilung des Sinnlichen“ (Rancière 2008). Rancière verweist mit  diesem Begriff darauf, dass jede Ordnung eines Gemeinwesens auf einer  allgemeinen Ästhetik im Sinne einer Ein-, Auf- und Zuteilung von Subjekten,  Tätigkeiten, Räumen, Zeiten, Sag- und Sichtbarkeiten beruht (vgl. ebd., S.  25-26). Diese umfasst auch ein spezifisches „Identifikationsregime“ (Rancière 2008  b, S. 17) von Kunst, das dieser bestimmte (soziale) Räume und Funktionen  zuweist. Inklusionstheoretisch ist hinzuzufügen, dass in der Zuweisung des  Status ‚Behinderung‘ mit all ihren auch institutionellen Konsequenzen wie der (andauernden)  Exklusion in segregierte räumliche Sphären, die Funktionsweise der Aufteilung  des Sinnlichen besonders augenfällig wird. Das Identifikationsregime von Kunst,  das der Inklusionsdiskurs dieser Exklusion entgegensetzt, ist im Ganzen stark  humanistisch, teleologisch bzw. normativ und moralisch fundiert. 
In der beschriebenen  Konstellation nimmt die Literatur bzw. nehmen literarische kulturelle  Bildungs-Projekte in unterschiedlicher Hinsicht eine Sonderrolle ein, anhand  derer auf einige ‚blinde Flecken‘ der genannten Aufteilung des Sinnlichen  aufmerksam gemacht werden kann. 
  Wieder ist der BKM-Preis hierin exemplarisch, wie sich  nicht nur daran zeigt, dass in den zehn Vergabejahren erst einmal (2009) ein Kunstprojekt  ausgezeichnet worden ist, an dem Menschen mit geistiger Behinderung beteiligt  waren (das Projekt Accompagnato – Die  Kunst des Begleitens, eine musikalischen Kooperation nicht-behinderter  Orchester-Musiker mit geistig behinderten Sängern und Darstellern). Darüber hinaus  ist 2016 zum bislang einzigen Mal ein literarisches Projekt prämiert worden –  das Frankfurter Literaturvermittlungs-Projekt Frankfurt liest ein Buch, in dem seit 2010 jährlich ein Buch über  Frankfurt im Mittelpunkt unterschiedlicher, über die Stadt verteilter Lese- und  Präsentationsveranstaltungen steht. Literatur ist damit gewissermaßen zweifach  unterrepräsentiert: in der kulturellen Bildung im Allgemeinen, in der  inklusiven kulturellen Bildung im Besonderen. Bereits der Bildungsbericht von  2012 verweist darauf, dass in Deutschland im OECD-Vergleich bei  außerunterrichtlichen musisch-ästhetischen Angeboten eine signifikante  Schwerpunktsetzung auf Musik und bildende Kunst festzustellen ist (Bildung in  Deutschland 2012, S. 180), die letztlich die curriculare Verteilung der  künstlerischen Pflichtfächer widerspiegelt (ebd., S. 181). Darüber hinaus  differieren derartige Angebote nach Schulart: während in Gymnasien und  Gesamtschulen Instrumentalmusik und (Chor-)Gesang dominieren, setzen  Hauptschulen schwerpunktmäßig auf „Tanz/Akrobatik/Zirkus“ (ebd., S. 181). Literarische  Angebote, die in allen Schularten statistisch noch unterhalb von Projekten der  „Medienpraxis“ (ebd.) rangieren, sind in 28% der Gymnasien und Gesamtschulen,  jedoch nur in 9% der Hauptschulen vertreten. Diese Zuordnung von bestimmten  Künsten zu bestimmten Räumen und Subjekten macht nicht zuletzt auf ‚unter der  Hand‘ mitgeführte, seinem Universalismus entgegenlaufende Abstufungen und  Partikularismen im Bildungsdiskurs aufmerksam, an denen sich in den  Theoriedebatten und Kämpfen um Bildungs(un)fähigkeit geistig behinderter  Menschen auch der geistigbehindertenpädagogische Diskurs abarbeitete (vgl.  Ackermann 2010, S. 60-62). Angesichts solcher Befunde verwundert es nicht, dass  Literaturprojekte im Bereich der kulturellen Bildung von Menschen mit  (geistiger) Behinderung noch stärker unterrepräsentiert sind (vgl. Groß-Kunkel  2017, S. 24) – was nicht nur die Praxis betrifft: Auch in der Forschung spielt  „Literatur als Medium kulturellen Erfahrens und Erlebens von Menschen mit  Behinderung“ (ebd.) im Gegensatz zu Kunst, Theater, Tanz und Musik kaum eine  Rolle. 
  Die Gründe  hierfür sind zum einen sicher institutionell bzw. strukturell bedingt. EUCREA  e.V. macht auf die generellen strukturellen Hürden im Kunstbetrieb aufmerksam,  die zur Ausbildung eines parallelen Kunst- und Kultursektors (etwa in Form der  Behindertenwerkstätten) beitragen und zu denen sowohl ein Mangel an Aus- und  Weiterbildungsmöglichkeiten, räumlicher und technischer Barrierefreiheit, als  auch juristische Regelungen, die bspw. Werkstatt-Teilnehmern die Beantragung  von Projektförderung oder das Regelstudium untersagen, gehören (vgl. EUCREA  2018, S. 11-12). Im Fall der Literatur kommt jedoch erschwerend hinzu, dass  diese Kunstform per se weniger institutionalisiert ist: (universitäre)  Ausbildungs- oder Studiengänge für literarisches Schreiben sind weit weniger  verbreitet als Kunst-, Musik- oder Theaterhochschulen und gewinnen (wie etwa  das Literaturinstitut Leipzig) erst in den letzten Jahren verstärkt an  Bedeutung. Die Tatsache, dass literarisches Schreiben und Lesen  kulturgeschichtlich eher als private, ja intime, isolierte und isolierende  Tätigkeiten eines einzelnen Subjekts diskursiviert und praktiziert wurden und  werden, ist hierfür gewiss ebenso relevant wie persistierende Autorbegriffe,  die den Autor – trotz seiner (post-)strukturalistischen ‚Entthronung‘ zugunsten  der Eigengesetzlichkeit von Sprache – als geistig schöpferisches Originalgenie  konzipieren. Für die historischen wie gegenwärtigen Identifikationsregime der Künste  ist die ‚Geistigkeit‘ von Literatur bzw. ein spezifischer Logozentrismus und  Intellektualismus nicht von der Hand zu weisen, vielmehr sind sie stark durch  die Dichotomie Geist versus Körper bzw. Kultur versus Natur strukturiert. Dabei  ist die mediale Besonderheit von Literatur, dass es sich bei ihr um Sprachkunst handelt, gewiss von  maßgeblicher Bedeutung. Da Musik und Tanz bspw. dominant asignifikante Künste  darstellen und Tanz und Theater wesentlich körperbasiert sind, stehen sie dem  Sinnlichen näher, während die Sprache  als Material von Literatur kulturhistorisch mit dem Logos und folglich mit dem  menschlichen Vernunft- bzw. Erkenntnisvermögen, dem Sinnvollen, zusammenhängt. Rancière legt diesbezüglich dar, dass und  wie ein derartiges Identifikationsregime von Literatur daran teilhat, die  Menschen einzuteilen in diejenigen, die qua Sprach- und geistigem Vermögen „an  der Welt der Handlungen teilhaben“ und diejenigen, „die auf die Welt des  Lebens, das heißt der reinen Reproduktion des Daseins beschränkt sind“ (Rancière  2008 b, S. 21). 
  Diese Dichotomie  ist, darauf verweist Viola Luz, selbst für den Diskurs der bildenden Kunst  prägend. Hier konnte zwar, etwa im Art-Brut-Diskurs, das künstlerische Schaffen  von Menschen mit geistiger Behinderung bzw. psychischen Störungen bedingt in  den Bereich des Sag- und Sichtbaren integriert werden, jedoch um den Preis bestimmter  Zuschreibungen, die dieser Kunst eine ahistorische Ursprünglichkeit und  Authentizität qua Kulturferne ihrer Schöpfer attestieren (vgl. Luz 2012, S. 337).  In den oben skizzierten Argumentationsmustern bezüglich inklusiver kultureller  Bildung zeichnen sich diese Zuschreibungen ab, wenn die künstlerische Tätigkeit  von Menschen mit Behinderung als anthropologische Universalie statt  professionelle Kompetenz, individuelles Talent o.ä. adressiert wird. Luz hebt  in diesem Kontext außerdem die Relevanz der Kreativitätsforschung seit der  Mitte des 20. Jahrhunderts und ihre Applikation in Theorie und Praxis von  Heilpädagogik und Behindertenhilfe hervor, die „Kreativität mit einem an  sprachlich-intellektuellen Prozessen ausgerichteten Intelligenzgrad“ (ebd., S.  109) koppeln. Derselbe Intellektualismus, nicht zuletzt bedingt durch die Entstehung  normalistischer Verfahren der Intelligenzmessung, prägt nun, wie etwa Thomas  Hoffmann darlegt, immer noch die Modellierung geistiger Behinderung (vgl.  Hoffmann 2013, S. 207). Konzepte künstlerischen Schaffens setzen also auf  Eigenschaften und Kompetenzen, die Menschen mit geistiger Behinderung gerade  abgesprochen werden (vgl. dazu Schuppener 2005, S. 23-29), für die Kunstform  Literatur aber besonders relevant sind, erfolgt literarisches Schreiben doch im  Medium der Sprache – sein Material bildet also ein kodifiziertes Zeichensystem,  dessen En- und Decodierung (neben physischen) spezifischer kognitiver  Kompetenzen bedarf. In neueren Theorien zum Schriftspracherwerb von Menschen  mit Behinderung, insbesondere in den New  Literary Studies, wird ein derartiger, an formalen Lese- und  Schreibkompetenzen sowie kognitionspsychologisch orientierter Literacy-Begriff mittlerweile  problematisiert und selbige stattdessen als soziale Praxis konzipiert, die  „unterschiedliche Arten und Formen der Beschäftigung mit Texten“ (Groß-Kunkel  2017, S. 107) bzw. „kulturelle[] Formen der Nutzung geschriebener Sprache“  (Wilke 2015, S. 33) umfasst. Zum literarischen Schreiben (und der  angemessenen Lektürehaltung) allerdings gehört gemäß hegemonialer Literaturbegriffe  weiterhin ein spezifischer, besonderer oder  besonders elaborierter und reflektierter  Umgang mit Sprache bzw. eine spezifische Literarizität im Sinne von ästhetischen  Verfahren, die von der Normal- oder Alltagssprache abweichen (vgl. Winko 2009,  S. 374-376), und die auf der Beherrschung dieser Normalsprache durch ein souveränes,  vernunftbegabtes Autorsubjekt (vgl. Waldschmidt 2007, S. 190f.) aufbauen. Die  von Anke Groß-Kunkel hervorgehobene Tatsache, dass die (schulische)  Lesesozialisation bzw. das Lesenlernen von Menschen mit geistiger Behinderung  in der Regel nicht mit Literatur verbunden wird, bestätigt die Exklusivität des  Literarischen; wo offenbar noch um Konzept und Didaktik des  Schriftspracherwerbs in der Geistigbehindertenpädagogik gerungen wird, scheint  der Weg zur Beschäftigung mit dem literarischen Schreiben und Lesen von Menschen mit geistiger Behinderung noch weit.  Entsprechend wenden sich Literatur- und Kulturwissenschaft sowie Disability  Studies dem Thema ‚Literatur und Behinderung‘ vorrangig im Rahmen der  Repräsentations- und Konstruktionsdimension von Literatur zu und heben ihren  Anteil an der Reproduktion von Behinderungs-Stereotypen hervor (vgl.  Barker/Murray 2018) – oder aber (wie oben für den Diskurs der inklusiven kulturellen  Bildung konstatiert) das Potential von Behinderung thematisierender Literatur, zu  empathischem Verständnis und Verständigung beizutragen. Dies ist beispielsweise  explizites Programm des einmalig von der Caritas veranstalteten  Literaturwettbewerbs Barrieren Überwinden,  der 2011 Schreibende ab 14 Jahren zur Einreichung einfach geschriebener, kurzer  Texte aufrief, „die sich mit der Frage beschäftigen, wie Teilhabe und  Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen verwirklicht,  wie Barrieren überwunden werden können“ (Caritas 2011, S. 3).
  Ungeachtet des diffizilen Verhältnisses von literarischem,  Inklusions- und Bildungsdiskurs schreiben Menschen mit geistiger Behinderung Literatur  (man denke etwa an Axel Brauns, Georg Paulmichl, Nicoleta Craita Ten‘o  u.a.) und es gibt Preise, die Literatur von  und für Menschen mit (geistiger) Behinderung auszeichnen und sich damit nicht  nur im Feld kultureller Bildung, sondern auch im literarischen Feld verorten. Wie  sich die beschriebenen Identifikationsregime, Wertordnungen, Sag- und  Sichtbarkeiten in den Profilen dieser Preise abzeichnen, wird im Folgenden im  Vergleich mit ‚regulären‘ Literaturpreisen genauer betrachtet. 
In einer ersten Annäherung sind die in Deutschland (und  Österreich) vergebenen Literaturpreise, die in unterschiedlicher Weise auf die  Inklusion von Menschen mit sog. (geistiger) Behinderung zielen, als kulturelle Bildungsprojekte  im oben erläuterten Sinn zu verstehen. Nicht zuletzt zeigt sich dies an ihrer  Trägerstruktur: bis auf eine Ausnahme werden alle Preise werden von kirchlichen  oder zivilgesellschaftlichen Akteuren vergeben (oder finanziell gefördert), die  der institutionalisierten Behindertenhilfe (wie etwa Aktion Mensch, die  Lebenshilfe oder die Caritas), der kulturpolitischen Interessensvertretung von  Menschen mit Behinderung (EUCREA e.V., KuBus e.V.) oder der außerschulischen,  inklusiven kulturellen Bildung (wie der Verein Die Wortfinder e.V.,  Ohrenschmaus e.V.) zuzuordnen sind. Die Vereinsleitbilder, Preisprofile und  Vergabepraktiken weisen die Preise entsprechend als Instrumente der Sichtbarmachung,  Normalisierung und Ermächtigung von Menschen mit Behinderungen aus. Sie sind  jedoch nicht nur als teilhabeorientierte Bildungs-Projekte zu begreifen,  sondern schließen als Literaturpreise auch an eine traditionsreiche Praxis des  literarischen Feldes an und sind somit auf der Schwelle oder Schnittstelle  zwischen mindestens zwei Diskursen, Praktiken und Wertordnungen zu verorten. Was  Saskia Schuppener für die Theoretisierung von Kreativität und Behinderung im  Kontext der bildenden Künste fordert, gilt auch für die Analyse der der  inklusiven Literaturpreise:  Sie sind  nicht nur „zum einen aus behinderungstheoretischer Sicht […], zum anderen aus  der Perspektive der Funktionalisierung von Kunst vor therapeutischem und/oder  pädagogischem Hintergrund“ (Schuppener 2005, S. 117), sondern auch aus  literatur- und kulturwissenschaftlicher Perspektive zu untersuchen. Dies, so  die These, ermöglicht ein genaueres Verständnis der Verzahnung von Ein- und  Ausschließung, die sich an den Preisen im Besonderen, in Kunst und Kultur im  Allgemeinen beobachten lässt.
  Jenseits von einmalig veranstalteten Schreibwettbewerben wie  dem o.g. Barrieren überwinden, werden  bzw. wurden in Deutschland (und Österreich) sechs inklusionsorientierte  Literaturpreise verliehen. Vier von ihnen zeichnen Texte aus, die von Menschen mit Behinderung geschrieben  worden sind: 2005, 2008 und 2010 veranstaltete der Verein EUCREA e.V. seine von  den Elbe-Werkstätten mit initiierten Schreibwettbewerbe für, wie in den  Ausschreibungen formuliert, „Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung“  (EUCREA [c]). Der österreichische Verein Ohrenschmaus. Verein zur Förderung der  Literatur von Menschen mit Behinderung vergibt seit 2007 jährlich drei  Hauptpreise für „herausragende Texte von Menschen mit intellektueller  Behinderung“ (Ohrenschmaus), seit 2014 zusätzlich bis zu zehn Plätze auf der so  genannten Ehrenliste und seit 2017 den Schokoladenpreis,  für den der Schokoladenhersteller Zotter 1000 Stück Schokoladen spendet, auf  deren Banderole der Gewinnertext aufgedruckt wird. Seit 2011 veranstaltet der  Bielefelder Verein Die Wortfinder e.V. zur Förderung von Kreativität und  Literatur von Menschen mit ‚psychischen und geistigen Beeinträchtigungen‘ oder  in ‚besonderen Lebenslagen‘ jährlich einen Literaturwettbewerb (vgl. Die Wortfinder).  Ausgezeichnet werden kurze Texte und „Schriftbilder“ von Schreibenden mit  geistiger Behinderung. Seit 2018 verleiht der Geest-Verlag jährlich seinen b.bobs59-Literaturpreis, der im ersten Jahrgang Schreibende ab 15 Jahren zur  Einreichung von Texten zum Thema „So stark bin ich“ aufruft (vgl. Geest). Als  einziger der genannten Preise ist er auch für Menschen mit körperlicher  Behinderung offen (vgl. hierzu Abschnitt 3.2).
  Zwei weitere inklusive Preise werden für Texte vergeben, die für Menschen mit Behinderung bzw.  Lern- und Leseschwierigkeiten verfasst worden sind: Seit 2013 veranstaltet die  Lebenshilfe Berlin den von KuBus e.V. (Verein zur Förderung der Kultur, Bildung  und sozialen Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung) entwickelten,  jährlich stattfindenden Literaturwettbewerb Die  Kunst der Einfachheit, der Geschichten und Gedichte in einfacher Sprache  bzw. „verständliche Literatur“ (KuBus) auszeichnet. Der Leichte-Sprache-Preis der Universität Hildesheim und des DUDEN-Verlags  ist insofern ein Sonderfall, als zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses  Beitrags noch nicht feststeht, ob er nach der erstmaligen Vergabe 2018 noch weiter  verliehen wird. Darüber hinaus zeichnet er keine belletristische Literatur,  sondern „die beste Fachübersetzung“ (DUDEN) in Leichte Sprache aus – nicht  zuletzt, um die Professionalisierung der Leichte-Sprache-Übersetzung, die der  DUDEN-Verlag bereits mit seinem dreibändigen Leichte-Sprache-Handbuch betreibt,  zu fördern. Da es hier um Fragen von Behinderung und Literatur als Kunst geht, bleibt  der Leichte-Sprache-Preis im  Folgenden weitgehend unberücksichtigt. 
Ungeachtet ihrer Spezifika teilen die genannten Preise  bestimmte Charakteristika. Dass sie alle wettbewerbsförmig organisiert sind,  bildet ein hervorstechendes Merkmal dieser Gruppe innerhalb der  Literaturpreislandschaft, wo von ca. 950 Preisen 388, also rund 40%, dem  Wettbewerbsformat gehorchen. Der Anteil derartiger Preise mit Ausschreibung, Selbstbewerbung  und formal gleichen Teilnahmebedingungen, die vom ‚klassischen‘  Literaturpreismodell im Sinne der seriellen Ernennung eines in arkanen  Auswahlverfahren bestimmten Preisträgers und der inszenierten, ritualisierten,  feierlichen Verleihung des Ehrentitels (vgl. Dücker/Neumann 2005, S. 11)  abweichen, steigt seit 1990 kontinuierlich an. Die inklusiven Literaturpreise übertreffen  damit jedoch nicht nur einen allgemeinen Trend. Wettbewerbsförmige Preise  werden nämlich bevorzugt in bestimmten Sektoren verliehen – allen voran in den  Sektoren Laienpreise (90%), Nachwuchspreise (55%) und Lyrikpreise (55%). Strategisch  überschreiten derartige Wettbewerbe die Konsekrationsfunktion, die Kulturpreisen  üblicherweise zugeschrieben wird: Bei den Nachwuchs-Wettbewerben, die zudem  häufig im Entstehen begriffene Texte auszeichnen, verschiebt sich der Fokus vom  Werk auf die Produktionsförderung bzw. -stimulierung – die Preisvergaben  fungieren hier nicht selten (wie beim Open  Mike in Berlin) als eine Art ‚Talent-Scouting‘ und/oder als finanzieller  Zuschuss in Anbetracht prekärer künstlerischer Lebensbedingungen und  Erwerbsverhältnisse. Insbesondere Preise, die an nicht professionelle und oft  jugendliche AutorInnen gehen, sind nicht nur wettbewerbsförmig, sondern werden  zudem größtenteils als Schreib- statt  Literaturwettbewerbe tituliert, sind in der Regel zu einem bestimmten Thema  ausgeschrieben und implizieren folglich, dass die Texte dezidiert für den  Wettbewerb verfasst werden. Sie realisieren damit besonders deutlich den für  das Feld kultureller Bildung fundamentalen Wertmaßstab der Partizipation.  Partizipation im Modus des Wettbewerbs, so ist nicht nur mit Blick auf  Schreibwettbewerbe zu ergänzen, bildet aktuell das dominante Modell kultureller  Bildung. So vermerkt die ministerielle Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in  Schule und Bildungsarbeit NRW, dass gerade der Wettbewerbsmodus die Partizipierenden  „dazu motivier[t], selbst kreativ tätig zu werden [und] sich intensiv mit den  vielfältigen Ausdrucksmöglichkeiten von Kunst und Kultur auseinanderzusetzen“ (Arbeitsstelle  „Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit NRW“).
  Auch die genannten inklusiven Literaturpreise, die Texte von Menschen mit (geistiger) Behinderung  auszeichnen, sind solche Schreibwettbewerbe. Zum einen inkludieren sie folglich  die zum Mitmachen auf- oder angerufenen Teilnehmer in einen hegemonialen  Subjektivierungsmodus. Dessen Konkurrenzförmigkeit gehorcht der o.g. modernen  und normalistischen, sozioökonomischen Wachstumslogik, die insbesondere seit  der Durchsetzung neoliberaler ökonomischer Paradigmen mit konkurrenzbasierten  Subjekttechnologien einhergeht (vgl. Link 2009, S. 323-328; vgl. Lemke 1997, S.  248). Zum anderen rückt die Auszeichnung von Sprachkunstwerken besonderer  Qualität, die gemeinhin als Funktion von Literaturpreisen gilt, zugunsten der  eingangs skizzierten Ziele inklusiver kultureller Bildung wie Empowerment oder  auch therapeutischer Kreativitätsförderung in den Hintergrund. Die inklusiven  Wettbewerbe bzw. ihre Träger berufen sich zwar durchaus auf die übliche  Konzeption von Literaturpreisen als Indikatoren künstlerischer Qualität: So  beansprucht das Vereinsleitbild von EUCREA e.V., sich dafür einzusetzen, dass „Kunst  von Menschen mit Beeinträchtigungen nicht in ‚Sonderkategorien‘ unterteilt oder  bewertet wird. Unserer Meinung nach geht es darum, auf künstlerischer Ebene  eine kritische und gleichwertige Reflexion der Arbeit von Künstlern mit und  ohne Beeinträchtigung anzustreben“ (EUCREA [b]). Die Ohrenschmaus-Homepage betont das Anliegen, zur „Vielfalt der  Literaturlandschaft“ beizutragen, zitiert den Schirmherrn Felix Mitterer mit  den Worten: „Kein Mitleidsbonus, keine Peinlichkeit – einfach Literatur!“ (Ohrenschmaus)  und verwehrt sich auf Facebook der Etikettierung als „Sozial-Projekt“, da es um  „wahre Literatur“ gehe (Ohrenschmaus [b]). Auf eine Anfrage per Mail betont  auch der Geest-Verlag, das sich die Vergabekriterien seines b.bobs59-Literaturpreises mit dem Maßstab  literarischer Qualität nicht von seinen anderen, „rein literarische[n]  Wettbewerbe[n]“ unterschieden. Die Dignität ästhetischer Qualität wird somit erst  einmal aufgerufen, um die prämierten Texte und Autoren zu valorisieren, sie  also in den Status wirklicher, ,guter‘ Literatur zu erheben oder zu inkludieren  und die Preise selbst aus dem segregierten Bereich der Rehabilitationspädagogik  bzw. der inklusiven kulturellen Bildung in den des literarischen Feldes zu überführen.  Gleichzeitig jedoch ergänzt der Geest-Verlag im selben Mailverkehr den Maßstab  literarischer Qualität um das Kriterium der „Bedeutung des Beitrags für andere  Menschen mit ähnlichen Lebenssituationen“ und die Teilnahmebedingung geistige  Behinderung (auf die noch zurückzukommen sein wird) widerspricht der  Proklamation von EUCREA und Ohrenschmaus e.V., sich Sonderkategorien zu  verweigern. 
  Alle vier Wettbewerbe für Menschen mit (geistiger)  Behinderung adressieren diese außerdem, da es eben Laien-Preise sind, nicht als  AutorInnen oder KünstlerInnen, sondern in anthropologischem Impetus als  ‚Menschen‘, als ‚Gesellschaftsmitglieder‘ (vgl. EUCREA [b]) oder eben als  ‚Schreibende‘ – so die Ankündigung des b.bobs59-Wettbewerbs,  der selbigen als „Schreib- und Buchprojekt“ (Geest) tituliert. Das Schreiben  von Menschen mit geistiger Behinderung wird damit eher im Bereich der Literacy-Praktiken als in dem der  Literatur situiert, wie sich auch mit Blick auf die Peritexte der  ausgezeichneten Texte bestätigt. Im programmatischen Vorwort der Anthologie von  Siegertexten des Ohrenschmaus-Wettbewerbs  etwa schreibt Eva Jancak: „Dass beispielsweise Menschen mit Downsyndrom  schreiben und lesen können und das oft sehr leidenschaftlich tun, wissen wir  meistens nicht“ (Huainigg 2011, S. 7) – und profiliert den Wettbewerb als eines  von mehreren Projekten, die diese ‚überraschende‘ (vgl. ebd., S. 8) Tatsache  sichtbar machen. Das Vorwort der b.bob59-Anthologie  rechtfertigt den Abdruck eines eingereichten Schriftbildes, das aus grafischen,  an Buchstaben erinnernden Zeichen besteht, implizit ebenfalls mit dessen Status  als Literacy-Praxis im erweiterten  Sinne: wir „müssen [...] bedenken, dass es die ganz besondere Leidenschaft und  Stärke dieses Mannes ist, sich seitenweise so auszudrücken und mitzuteilen“  (Büngen et al. 2018, S. 7-8). Als Autorinnen und Autoren (bzw. professionelle  ÜbersetzerInnen) werden die TeilnehmerInnen nur beim Leichte-Sprache-Preis  und  beim Wettbewerb Die Kunst der Einfachheit adressiert, die sich nicht (nur) an Schreibende mit Behinderung richten –  kulturelle Inklusion wird hier auf LeserInnen-Seite verortet und auch hier ist  ein Impuls der Sichtbarmachung minorität Literacy-Praktiken  zu konstatieren, wenn KuBus e.V. den Wettbewerb wie folgt begründet: „Viele  Autoren wissen nicht, dass es Erwachsene gibt, die verständliche Literatur  brauchen“ (KuBus).
  Neben der sie strukturierenden Partizipationslogik hat die  Wettbewerbsförmigkeit der inklusiven Preise gewiss noch weitere Gründe, wie sie  der Vergleich mit einer Untersparte der Laien-Schreibwettbewerbe, den  Mundart-Preisen, sowie mit Lyrik-Wettbewerben ersichtlich macht. Selbige lassen  sich gewissermaßen als ‚Kompensationspreise‘ begreifen – im Falle der  Mundart-Preise, die zu 87% Wettbewerbe darstellen, wird im Einklang mit der  eingangs hervorgehoben UNESCO-Konvention  über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt auf die Bewahrung  und Pflege regionaler Minderheitensprachen abgezielt. Im Fall der  Lyrik-Wettbewerbe wird ein auf dem Buchmarkt unterrepräsentiertes Genre  gefördert: Lyrikanthologien oder -monographien machen nur einen geringen Teil  der jährlichen Neuerscheinungen aus. In der Regel ist daher (wie auch bei den  inklusiven Preisen) die Veröffentlichung in Anthologien, Zeitschriften oder  Preis-Broschüren bereits Teil der Gratifikation und die Generierung eines  gedruckten Textkorpus zwecks Genre-Förderung gehört zur Programmatik der  Preise. Hinzu kommt, dass der Großteil der Preise, vor allem die  hochdotierten und/oder bekanntesten Preise nur selten an Lyrikerinnen und  Lyriker vergeben werden. Auch der Inklusions-Impuls der Literatur- bzw.  Schreibwettbewerbe für Menschen mit (geistiger) Behinderung nimmt seinen  Ausgang von einer Unterrepräsentation im literarischen Feld, auch hier ist die  Textveröffentlichung bereits (wichtigster) Teil der Gratifikations-Gabe und  auch hier generiert das Format Wettbewerb überhaupt erst sein eigenes  Bewertungsobjekt, also eine zu evaluierende Textmenge, die aufgrund der o.g.  institutionellen und strukturellen Marginalisierung von Künstlern bzw. Literaten  mit (geistiger) Behinderung über die regulären Buchmarkt-Kanäle nur sehr begrenzt  zu haben ist. 
Im Gegensatz zu den Lyrik-Wettbewerben richtet sich die  Sichtbarmachungspolitik der Schreibwettbewerbe für Menschen mit geistiger  Behinderung also nicht auf ein Genre, sondern eine Autorengruppe – zumindest  auf den ersten Blick. Geregelte Teilnahmebedingungen gehören zum Modell des  sportlichen Wettbewerbs und der sportlichen Fairness, da sie eine möglichst  homogene Vergleichsgruppe konstituieren sollen. Dass mit der Voraussetzung ‚(geistige)  Behinderung‘ eine Teilnahmebedingung gesetzt wird, die über formale Vorgaben  wie Genre oder Textlänge hinausgehend an die (juristische, kulturelle,  körperliche etc.) Person des Autors gebunden wird, ist in der  Literaturpreislandschaft eher selten. Abgesehen von Altersvorgaben bei  Laien-Schreibwettbewerben für Kinder und Jugendliche oder bei Nachwuchspreisen,  wo sie der formalen Festlegung des Attributs ‚Nachwuchs‘ dienen, besteht die häufigste  personenbezogene Teilnahmebedingungen im biographischen Bezug zur Region oder  zum Ort, in oder von dem der Literaturpreis verliehen wird. Vergleichbar mit  der Bedingung ‚Behinderung‘, die als Kategorie soziokulturelle, juristische,  medizinische und körpergebundene Dimensionen hat, sind nur noch die Bedingungen  ‚Geschlecht‘ bei den neun existierenden Preisen für Autorinnen und die des  ‚Kultur- und Sprachwechsels‘ beim 2017 eingestellten Adelbert-von-Chamisso-Preis. 
  Die genannten Dimensionen des Behinderungsbegriffs werden in  den Ausschreibungen der Preise weder differenziert oder spezifiziert  (rudimentär lediglich beim Wortfinder-Wettbewerb, der psychische Störungen  dezidiert aus seinem Behinderungsbegriff ausschließt), noch werden Nachweise  über die Behinderung gefordert. (EUCREA und Ohrenschmaus e.V. verlangen zwar  einen kurzen Lebenslauf, machen diesbezüglich jedoch keine Vorgaben und die Kurz-Biografien  mögen auch der Autorenpräsentation in den Anthologien dienen.) Einzig der  Geest-Verlag verweist in seiner Ausschreibung auf die Behinderungsdefinition der  UN-BRK und expliziert zudem als einziger Träger (allerdings nur im Vorwort der  Wettbewerbs-Anthologie, nicht in der Ausschreibung) den nicht eingeforderten  Behinderungsnachweis: „Schreiber, die sich selbst so einstufen, sollten,  unabhängig davon, ob sie physisch oder psychisch amtlich behindert dokumentiert  sind, die Chance der Teilnahme erhalten. Niemand will und wollte das  nachprüfen.“ (Büngen et al. 2018, S. 6) Dem Problem divergierender Modelle von  Behinderung, Diagnostikansätze und -verfahren sowie der darin vollzogenen  Objektivierung wird begegnet, indem auf Selbstverortung der Subjekte gesetzt  wird. Im Verbund mit der Tatsache, dass sich der b.bob59-Wettbewerb auch an Schreibende mit Körperbehinderung richtet  und daher ein wesentlich größeres und heterogeneres Vergleichsfeld  konstituiert, betreibt der Preis damit – ähnlich den AutorInnen-Preisen – eine  Politik der Gleichstellung im übergeordneten Feld der Literaturpreise und  -Wettbewerbe. Offenbar vorgetragenen Beschwerden nicht-behinderter AutorInnen  entgegnet der Herausgeber im Vorwort entsprechend: „Haben sich die Diskussionsteilnehmer  eigentlich schon je einmal gefragt, wie sich Menschen mit Behinderung bei all  den anderen Wettbewerben fühlen?“ (ebd., S. 6).
  Ob die Tatsache, dass die übrigen Wettbewerbe für  Schreibende mit geistiger Behinderung keinen Behinderungsnachweis fordern,  ebenfalls der Gleichstellung bzw. der Vermeidung von klassifizierender  Stigmatisierung geschuldet ist, ist hier nicht entscheidbar. Zusammen mit der  Verengung der Teilnahmebedingung auf geistige Behinderung, was eine mangelnde Vergleichbarkeit der Texte von AutorInnen mit  geistiger und denen von AutorInnen mit körperlicher Behinderung impliziert,  kann der nicht geforderte Nachweis aber auch problematisiert werden. Offenbar  macht zum einen die strukturelle Einbettung der Wettbewerbe einen Nachweis unnötig:  So sind die Ausschreibungen auf keinem der einschlägigen Autorenportale (wie  literaturport.de oder kulturpreise.de) zu finden, die SchriftstellerInnen über  Preise und Stipendien bzw. aktuelle Ausschreibungen informieren, sondern werden  vorrangig über die institutionellen Kanäle des Netzwerks der Behindertenhilfe  und Rehabilitationspädagogik verschickt und geteilt. Dass die Lebensläufe der  AutorInnen der EUCREA- und Ohrenschmaus-Anthologien  beinah ausnahmslos Wohnheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Förderschulen  oder Projekte und Werkstätten der inklusiven kulturellen Bildung als  Lebensstationen und Wohnorte aufführen, spricht in diesem Kontext Bände. Auch  das Gästebuch des Wortfinder-Wettbewerbs versammelt zu einem großen Teil  Stimmen aus der institutionalisierten Behindertenhilfe und führt so die  deutliche Grenzziehung zwischen ‚regulärem‘ und ‚inklusivem‘ Literaturbetrieb  vor Augen.
  Die Teilnahmebedingung ‚geistige Behinderung‘ rückt die  Preise jedoch auch in eine problematische Nähe zu den o.g. ‚Genre-Preisen‘. Sie  impliziert nämlich, dass die Vergleichbarkeit der Texte innerhalb der Gruppe geistig  behinderter Hobby-AutorInnen größer ist als die zwischen Texten von geistig behinderten  und nicht-behinderten Laien und konstituiert damit, vergleichbar der Art Brut  im Bereich bildende Kunst, tendenziell eine Art Quasi-Genre der  ‚Behindertenliteratur‘. So ist in den Epi- und Peritexten rund um die  Wettbewerbe und Siegertexte eine verstärkte Zuschreibung bestimmter  Charakteristika zu vermerken. Am häufigsten fällt hier der Signifikant des  Überraschenden oder Ungewöhnlichen (vgl. Huainigg 2011, S. 8, 11;  Elbe-Werkstätten/EUCREA 2005, S. 5), Qualifizierungen des Komisch-Anrührenden  wie im Werbetext des Online-Buchhandels zu einer Anthologie des Wortfinder e.V.  („Oft verbirgt sich hinter der zum Schmunzeln bringenden
  Leichtigkeit eines Textes noch eine zweite, tiefere Ebene“ [Amazon]), des  Nachdenklichen (vgl. Elbe-Werkstätten/EUCREA 2005, S. 5; Die Wortfinder 2016;  2018) und des Ursprünglich-Authentischen. Die Einleitung der EUCREA-Anthologien  bündelt den Großteil dieser Zuschreibungen: „[M]it dem Wettbewerb [haben wir]  die Tür zu einer verborgenen Schatzkammer geöffnet [...], hinter der viele  Edelsteine schlummern: Außergewöhnliche, authentische, fantasievolle und  nachdenkenswerte Texte, die auf ihre Leser warten“ (Elbe-Werkstätten/EUCREA  2005, S. 5). Es ist jedoch nicht ohne weiteres entscheidbar, ob formale oder  stilistische Besonderheiten eher der Tatsache geschuldet sind, dass hier  Menschen mit Behinderung schreiben oder schlicht Hobby-Autoren bzw. Laien,  deren schulische Bildung zudem nur geringe Anteile literarischer Bildung  umfasst. Die Kopplung formaler Charakteristika an den Status ‚Behinderung‘  führt folglich die Produktion von „Adjektivliteratur“ (Czollek 2018, S. 131) vor  Augen, wie sie Max Czollek charakterisiert (wobei ‚Behindertenliteratur‘ in  Czolleks Aufzählung freilich fehlt) und die durch die „Kategorisierung  künstlerischer Werke in Themen-Schubladen“ (ebd., S. 130) wie ‚migrantisch‘,  ‚muslimisch‘, ‚feministisch‘, oder ‚jüdisch‘ Ausgrenzung erzeugt: „Diese  Adjektive fungieren als Label, unter dem potentielle Leser*innen eine  authentische und biographische Literatur erwarten – und also gerade keine Kunst  im Sinne der Hochkultur, die lediglich ihren eigenen Gesetzen folgt“ (ebd., S.  131).
  Zu problematisieren sind diese Zuschreibungen aus  unterschiedlichen Gründen: Erstens rufen die Wettbewerbe die Schriftsteller als Behinderte an und provozieren so  selbst bestimmte thematische Muster auf der Produzentenseite und  Lektürehaltungen auf der Rezipientenseite. So ermuntern die thematischen  Vorgaben der inklusiven Wettbewerbe  –  wenn auch nicht in jedem Jahr – die TeilnehmerInnen (mindestens implizit) zur  Literarisierung behinderungsspezifischer Erfahrungen oder schließen mit dem  Signifikanten ‚Mut‘ an Ermächtigungsdiskurse an, etwa im ersten EUCREA-Motto, das  zugleich ein Zitat des (geistig behinderten) Autors Georg Paulmichl ist: „ich  getraue mich ins leben vorzudringen“ (Elbe-Werkstätten/EUCREA 2005), im b.bobs59-Thema „So stark bin ich“ (2018)  oder im Wortfinder-Thema „Über Mut und um Mut herum“ (2015). Der Ohrenschmaus-Preis gibt als einziger  Wettbewerb für Menschen mit Behinderung keine thematische Bindung vor, wird  jedoch bis 2012 neben Prosa und Lyrik in der Sparte ‚Lebensbericht‘ vergeben  (und schlägt dies immer noch als mögliches Genre vor), wodurch die Thematisierung  von Behinderung zumindest implizit angeregt wird. Spiegelbildlich entspricht  dieser thematischen Dimension die in Epi- und Peritexten wie (von  nicht-behinderten Akteuren verfassten) Vorworten, Klappen- bzw. Werbetexten  oder auch in den Laudationes wiederholte Betonung, dass die Texte „einen  direkten Zugang zur Individualität, zum Denken und Fühlen von Menschen mit  geistiger Behinderung“ (Elbe-Werkstätten/EUCREA 2005, S. 5) geben und  Erfahrungen vom „Leben der Menschen [vermitteln], die irgendwie an den Rand  gedrängt werden und vielleicht nicht so, wie sie wollen, wahrgenommen werden“  (Huainigg 2011, S. 8). Die eingangs genannte Metapher der ‚Schattenwelten des  Daseins‘ (vgl. Gellhorn 2017 S. 41), die in Kunst von Menschen mit Behinderung  spürbar werde, wird auch im Preiskontext häufig variiert, etwa wenn die  „Aussagekraft“ (Büngen et al. 2018, S. 7) von Geschichten gelobt wird, die den ‚starken  Umgang mit Schwächen‘ (vgl. ebd.) bzw. mit dem Leid der Beeinträchtigung  thematisieren: „Wenige Worte schaffen einen Raum, der eine Biografie spürbar  werden lässt, eine Biografie, die dem Dunklen, das sie geprägt hat etwas Helles  abtrotzen möchte: eine Sehnsucht nach einem Leben ohne Verletzungen.“ (Janisch 2018)  ‚Berührung‘ (vgl. ebd.) ist dann der entsprechende Affekt auf Rezipientenseite. 
  Zweitens werden  auf diese Weise Identifikationsregime von Behinderung und hierarchische Beziehungsstrukturen  zwischen behinderten und nicht-behinderten Subjekten reproduziert. Neben dem  komplementären Verhältnis von ‚Leben-mit-Behinderung-Narrativ‘ und Berührungs-Affekt  wird im Wettbewerbskontext häufig auch die o.g. Dichotomie von Körper/Sinnlichkeit  versus Geist konnotativ aktualisiert, etwa bei den Themen „Es hört sich an wie  eine Melodie“ (b.bobs59-Wettbewerb 2019),  „Sinn(e) und Unsinn(e)“, „Körper, Geist und Seele“ (Wortfinder-Wettbewerbe 2013;  2019), „Und die Welt klingt wie Musik“ (Die Wortfinder/Feldwieser 2016 b)oder  in der häufigen Rekurrenz auf das Gefühl schlechthin: die Liebe („die liebe ist warm, ich spüre sie am herz“ (EUCREA-Wettbewerb  2010) oder „Luft und Liebe“ (wortfinder-Wettbewerb 2018), „Wenn man verliebt  ist, wird das Herz ganz rot“ (Die Wortfinder/Feldwieser 2016).  Gerade im Fall der sprachspielerischen Themenvorgaben  von Wortfinder e.V. wird ein weiterer Topos des Diskurses um Kunst und  Behinderung aufgerufen: Indem durchaus auch aktuelle Themen wie „Heimat und  Fremde“ (2016) ausgeschrieben werden oder ‚philosophisch‘ unbestimmte wie „Von  großen und von kleinen Dingen“ (2017), wird den antizipierten Texten bzw. ihren  AutorInnen durchaus Erkenntnispotential und Reflexionsvermögen zugesprochen. Im  Jahrgang 2014 wird dies besonders deutlich: Statt des traditionellen  Jahreskalenders mit prämierten Texten wird ein Anthologie-Projekt durchgeführt,  bei dem in einer ersten Runde zur Einreichung von Fragen zu so unterschiedlichen  Themenbereichen wie Philosophie und Ethik, Religion und Glaube, Leben und Tod,  Politik, Behinderung und Gesellschaft, Liebe und Gefühle, Körper und  Sexualität, Natur und Pflanzen, Wissenschaft und Technik aufgerufen wird, aus  denen „die spannendsten, interessantesten und witzigsten“ (Die Wortfinder 2014)  ausgesucht und ihrerseits zur Bearbeitung in Wort und Bild ausgeschrieben  werden. Die bereits angeführten Klappen- und  Werbetexte zeigen jedoch, dass das hier adressierte Erkenntnisvermögen auf eine  bestimmte Art und Weise konzipiert wird, die literatur- und kulturgeschichtlich  an hergebrachte Naivitätsdiskurse anschließt, in denen der (kindlichen, frommen  oder ungebildeten) Einfalt eine unschuldige, unverbildete Weisheit zugesprochen  wird (vgl. z.B. Koopmann 1998; Geisenhanslüke 2011). Derartige Erkenntnisse,  denen bei nicht-naiven Lesern der Eindruck des Witzigen im Sinne des  Überraschenden, des Rührenden oder Nachdenklich-Machenden zugeschrieben wird,  gelten nicht als reflexive, sondern als eine andere, spontane und natürlichere  Erkenntnis. So führt DuBuffet als Begründer des Art Brut-Diskurses den Wert und  die „geistige Bewegung“ (Dubuffet 1991, S. 98) der Kunst von Insassen  psychiatrischer Kliniken, Kindern oder sog. ‚Primitiven‘ auf deren Distanz zur  Kultur zurück bzw. auf die Tatsache, dass sie „unberührt von der kulturellen  Kunst geblieben sind“ (ebd., S. 92) und somit frei von „Anpassung und  Nachahmung“ (ebd.) seien. In den genannten Zuschreibungen von authentischem  Ausdruck, idiosynkratischem Ton und ganz eigener „Sichtweise“ (Huainigg 2011,  S. 11), von Einblicken in eine ansonsten (noch) verschlossene Welt des  ausgeschlossenen Anderen schwingen derartige Bestimmungen mit. Wenn zudem immer  wieder betont wird, dass die Texte von geistig behinderten AutorInnen zum Schmunzeln,  Fühlen und Nachdenken anregen, wird  deutlich, dass das besondere Erkenntnis- und Bereicherungspotential (vgl. Huainigg  2011, S. 11) der Texte vor allem als wirkungsästhetischer Effekt auf Seiten der  nicht-behinderten Rezipienten konzipiert wird, sodass man durchaus instrumentalisierende  Tendenzen bei Beibehaltung herkömmlicher Dichotomien konstatieren muss. Eine  genauere Analyse der Primärtexte muss aus Platzgründen entfallen – es gälte an  dieser Stelle aber herauszuarbeiten, inwieweit die Effekte des Nachdenklichen  und Rührend-Komischen tatsächlich auf Innerlichkeit, Authentizität und  Kulturferne zurückzuführen sind, oder ob sie nicht vielmehr gerade als Spuren  des disziplinarischen (im Sinne Foucaults), subjektivierenden Zugriffs durch kulturelle,  pädagogische, moralische, medizinische u.a. Institutionen, Diskurse, Praktiken und  Wertordnungen zu lesen sind.
  Drittens reduzieren  die Zuschreibungen behinderungsspezifischer Charakteristika Literatur im  Allgemeinen, Literatur für Menschen mit  sprachlichen Einschränkungen im Besonderen auf spezifische Modelle, in denen ihre  Literarizität und Materialität zugunsten von Identifikationsregimen in den  Hintergrund rückt, die Literatur als Kommunikation und/oder Narration konzipieren  und das ‚Verstehen‘ als dominante Rezeptionshaltung postulieren. Dies gilt auch  für den Wettbewerb Die Kunst der  Einfachheit, der bereits durch seinen Namen das Schreiben für Menschen mit  Behinderung in eigentlich emanzipatorischem Gestus als ästhetisches Paradigma  profiliert sowie für das ähnlich gelagerte aktuelle Projekt Literatur in einfacher Sprache des  Literaturhauses Frankfurt. 
  Auf dem Flyer zum Wettbewerb Die Kunst der Einfachheit für Literatur in einfacher Sprache ist  neben der fotografischen Abbildung einer lesenden jungen Frau mit Down Syndrom  eine typographische Zusammenstellung unterschiedlicher qualifizierender  Attribute zu sehen. Eine erste Gruppe ist dem o.g. semantischen Feld des  Authentischen und des ‚Unschuldig-Einfältigen‘ zuzuordnen („ungekünstelt“,  „ehrlich“, „schlicht“, „bescheiden“, „natürlich“, „erfrischend“). Eine zweite  Gruppe vermittelt ästhetischen Anspruch bzw. eine ästhetische Programmatik  („ästhetisch“, „mit wenigen Mitteln“, „minimal“, „möglichst viel erreichen“).  Im Unterschied zu den partizipationsorientierten Wettbewerben ist hier folglich  der künstlerische Anspruch von erhöhter Relevanz und einfache Sprache wird als  ästhetisches Mittel valorisiert. Die dritte Attribut-Gruppe führt diese  ästhetische oder poetische Programmatik jedoch kategorial auf ‚Verstehen‘ eng,  insofern sie auf Prinzipien der klassischen Rhetorik rekurriert, allen voran  auf die Maßstäbe von claritas und perspicuitas (Klarheit und  Durchsichtigkeit): „gradlinig“, „direkt“, „der kürzeste Weg“, „transparent“,  „klar“, „verständlich“. Obwohl es aus der Reihe der Literaturpreise und  Wettbewerbe herausfällt, sei an dieser Stelle auf das ähnlich gelagerte Projekt Literatur in einfacher Sprache des  Frankfurter Literaturhauses verwiesen. Die Beteiligten (AutorInnen,  Literaturhaus-MitarbeiterInnen, wissenschaftliche und politische  Kooperationspartner) erarbeiteten ein eigenes Regelwerk, nach dem die eigens  dafür gewonnenen professionellen AutorInnen Texte in einfacher Sprache  erstellen und in regelmäßiges Abständen in Lesungen präsentieren. Explizites  Ziel des Projekts ist, die Gleichzeitigkeit von Zugänglichkeit durch einfache  Sprache mit künstlerischem Anspruch zu vereinen und so den „toten Winkel“ (Grimm/Hückstädt/Walser  2018, S. 38) der sieben Millionen auf einfache Sprache angewiesenen erwachsenen  LeserInnen und nicht  sprach-eingeschränkte Lesepublika zu erreichen. Damit begegnet das Projekt kritischen  Einwänden gegen die Leichte Sprache, deren „Hypostasierung“ Clemens Dannenbeck  zufolge einen „Gestus der Übersetzung, der Übertragung, der Vereinfachung ins Andersartige“ und „Sonder-Angebote[]“  für Menschen mit Behinderung produziert (Dannenbeck 2012, S. 59). Die  künstlerischen Texte in einfacher Sprache hingegen „sollen den Makel des  Behelfs, der Krücke, des Kunstlosen entbehren“ und das noch junge Feld der Literatur  in einfacher Sprache „zu unbekannten Grenzen“ führen (Grimm/Hückstädt/Walser  2018, S. 39). Abgesehen davon, dass diese künstlerische Fähigkeit durch die  Auswahl der teilnehmenden SchriftstellerInnen aber nur nicht-behinderten AutorInnen  zugesprochen wird, bleibt das Attribut ‚einfach‘ im ästhetischen Regelwerk recht  unbestimmtes Postulat („Wir benutzen einfache Wörter“ oder „Wir schreiben  einfache Sätze“ [ebd., S. 40]). Die Regel „Wir erzählen nur aus einer  Perspektive“ (ebd.) hingegen indiziert eine Gattungs-Eingrenzung auf epische,  also narrative Texte, und die Vorgabe „Wenn wir Sprachbilder verwenden,  erläutern wir diese“ (ebd.) impliziert ein hermeneutisches Verstehensmodell.  Zusammengenommen scheint einfache Sprache als literarisches Paradigma auf die  Produktion ‚lesbarer‘ Texte in Sinne Roland Barthes hinzusteuern, also einen  Literaturbegriff zugrunde zu legen, der ‚gnadenlos‘ (vgl. Barthes 1987, S. 8)  zwischen Produzent und Rezipient, zwischen Autor und Leser trennt, wobei  letzterem die Aufgabe der passiven Sinnentnahme bzw. Konsumtion  zusammenhängender, narrativer, dominant referentieller Texte zugewiesen ist. Einer  der beteiligten Autoren, Kristof Magnusson, betont zwar zu Recht, dass die  selbst auferlegten Schreibregeln des Projekts die Autoren zu einem  „Oulipo-artigen Sprachspiel“ (Magnusson 2017, S. 9) einladen – es besteht  jedoch ein nicht unwesentlicher Unterschied zu den formalen contraintes, die sich die Mitglieder der  experimentellen Autorengruppe Oulipo auferlegten. Während letztere (etwa  Georges Perecs Roman ohne ‚e‘) eher einen Verfremdungseffekt im Brecht’schen  oder strukturalistischen Sinn evozieren – also eine Entautomatisierung der  Wahrnehmung und des Verstehens – sollen die Regeln der einfachen Sprache dieses  (referenzielle) Verstehen gerade ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist es  durchaus eine Paradoxie, dass – obwohl in beiden Fällen auf die Kategorie  ‚Behinderung‘ Bezug genommen wird – die Literarizität, die bei der  Textproduktion für Menschen mit geistiger  Behinderung oder sprachlicher Einschränkung angestrebt wird, eine ganz andere  ist, als diejenige, die (einige) der prämierten Texte von Menschen mit Behinderung auszeichnet. Den Kriterien des  Wettbewerbs Die Kunst der Einfachheit jedenfalls dürfte ein Text wie der folgende des EUCREA-Preisträgers Ingo  Biesterfeld nicht entsprechen, der – seines Identifikationsregimes enthoben – m.E.  ebenso gut in einer Sammlung arrivierter experimenteller Poesie erscheinen  könnte:
  Die vergehenden Tage zum Winter
  Die Tage werden nach der sonnenbedeckten  Zeit der Uhr nach zum Winter hin verstellt, wo der Schornstein bläst die Asche  hin. Wer zu Tage noch die Gartenläuse warm zu sein Blick gewandt, versteht die  Einsamkeit ‚Mensch‘ als torreiche Lebenskugel und baut ein Netz aus  Drachenspinnen und Humuskleeblatt Gespann, weil die Reise pünktlich vergeht in  einem Glückritter Gesang. [...] Nach dem Sonnenlicht der Tage die Welt sich  warm gemausert, verliert man dem Anschein nach des Schornsteins reich gemauert  und kehrt ein im Winterreich des herzanmutigen Nikolausschutzbeherbergigen  Gemäuer. 
Während die Preisverleihung zum Wettbewerb Die Kunst der Einfachheit auf der  Leipziger Buchmesse erfolgt und damit dessen Anspruch der Etablierung von  Literatur in einfacher Sprache als Buchmarkt-Segment unterstreicht, münden die  anderen Wettbewerbe in gesonderte Verleihungsveranstaltungen. Mit den  ritualisierten und feierlichen Vergaberitualen lehnen sie sich wieder an die  gängige Praxis der Literaturpreislandschaft an und folgen der Tradition einer  sequenzierten, „ritualisierten Verleihungsaufführung“ (vgl. Dücker/Neumann  2005, S. 11), die dem Vergabeturnus entsprechend in regelmäßigem Abstand in  gleicher oder ähnlicher Form wiederholt wird und somit als Ereignis „einer auf  Kontinuität und Geschichte ausgerichteten Institution“ (ebd., S. 12) konstituiert  wird. Kern dieser Verleihungsrituale bildet – auch bei den inklusiven Preisen –  die Übergabe der eigentlichen Auszeichnung, die sich aus Blumen, Urkunde und (außer  beim Ohrenschmaus-Preis) der aus dem  Wettbewerb hervorgegangenen Veröffentlichung sowie (außer bei EUCREA und Wortfinder)  einem kleinen Preisgeld zusammensetzt. Die Editionen der Preisträgertexte  spiegeln ihren marginalen Status im Literaturbetrieb: sie erscheinen im  Selbstverlag (Lebenshilfe-Verlag), im Selfpublishing-Verlag Books on Demand (EUCREA),  beim Stifter selbst (Geest-Verlag) oder erst gar nicht als Broschüre oder Buch,  wie beim Wortfinder-Preis, der die kurzen Siegertexte und Schriftbilder auf  einem Kalender und auf Postkarten vertreibt. Aus literaturwissenschaftlicher  Sicht werden die Texte auf diese Weise im Marktsegment Papeterie und  Geschenkartikel als Hybridbereich zwischen Belletristik und Gebrauchsliteratur  verortet. 
  Die Preisgelder liegen selbst im Vergleich mit anderen  Laien-Schreibwettbewerben weit unter dem Durchschnitt  (zum Vergleich: das durchschnittliche  Preisgeld bei Laienwettbewerben beträgt ca. 325 Euro pro Preisträger, bei den  inklusiven Preisen etwa 38 Euro) – während die durchschnittliche Anzahl der  Preisträger doppelt so hoch ist wie bei anderen Laienpreisen. Anders als beim  ‚klassischen‘ Verleihungsritual werden die Siegertexte bei der wortfinder-, EUCREA-, Ohrenschmaus-und b.bobs59-Verleihung vorgelesen  (meist nicht von den Autoren, sondern von regionalen Prominenten und/oder  erfahrenen SprecherInnen) – Dankesreden hingegen sind bei keinem der Preise  vorgesehen. Ob und inwiefern dies etwaigen sprachlichen Einschränkungen der  Ausgezeichneten geschuldet ist, sei hier dahingestellt; in jedem Fall mindert  die Modifikation in der rednerischen „Basisordnung“ (Dücker/Neumann 2005, S. 11)  des Verleihungsrituals den Stellenwert des Laureaten bzw. seiner „Selbstpräsentation“  (ebd., S. 14) bei der Konsensproklamation von Laureat und preisvergebender  Institution, die im symbolischen Akt der Annahme der Auszeichnung  traditionellerweise vollzogen wird.  Dass  Dankesrede und – bis auf eine Ausnahme – auch der Programmpunkt Laudatio  entfallen und etwaige andere, weniger formalisierte Festreden nicht archiviert  werden, macht außerdem deutlich, dass der funktionale Schwerpunkt der  Verleihung auf dem Ereignis bzw. Erlebnis liegt – und weniger auf bspw. der  Einschreibung von preisverleihender Institution oder Laureaten ins kulturelle  Gedächtnis. Die hohe Anzahl an Preisträgern und die Würdigung jedes Textes  durch seine Lesung mildern zudem die hierarchisierende Funktion des  Wettbewerbsformats ab (wo andere Wettbewerbe wie der Ingeborg-Bachmann-Preis gerade die Momente der Selektion  zelebrieren) und unterstreichen den Empowerment-Anspruch der Verleihungsrituale.
  Lediglich beim Ohrenschmaus-Preis  werden für die Erstplatzierten Laudationes gehalten; der Preis vergibt zudem  die höchsten Preisgelder und betreibt eine eigene Homepage, auf der die  Laudationes und Jurybegründungen mindestens in Auszügen archiviert werden. Er  weist damit den höchsten Professionalisierungsanspruch in der Gruppe der  untersuchten Preise auf. Dieser Anspruch lässt sich auch an der  Juryzusammensetzung ablesen, die einen hohen Anteil an professionellen Akteuren  des Literaturbetriebs, darunter bekannte Autoren wie der Schirmherr Felix  Mitterer oder Franzobel, aufweist, während bspw. in den Jurys der Wortfinder-  und des EUCREA-Preise Akteure der kulturellen Bildung, der Behindertenhilfe,  der Publizistik oder nicht-literarischer Kunstsparten wie Musik und Theater dominieren.  Weder dort noch in der Ohrenschmaus-Jury  vertreten sind hingegen Juroren mit geistiger Behinderung. Offenbar zeigt sich  hier eine Kollision zwischen den Wertordnungen von Literatur und inklusiver literarischer  Bildung: die axiologischen Werte ästhetische Qualität und Diversität gleichzeitig in der Juryzusammensetzung  abzubilden, ist wohl nicht zuletzt aufgrund der oben skizzierten strukturellen  Marginalisierung von LiteratInnen mit Behinderung schwierig – AutorInnen oder  andere professionelle Akteure des literarischen Feldes  mit geistiger Behinderung für die Juryarbeit  zu gewinnen, ist allein deswegen schwierig, weil es sie eben (noch?) kaum gibt.  Der b.bobs59-Preis kann eine in  dieser Hinsicht ausgewogene Juryzusammensetzung vorweisen, da neben dem  Verlagsgründer Alfred Büngen und der Autorin Helga Bürster mit Nicoleta Craita  Ten’o und Doris Egger auch zwei Autorinnen mit geistiger Behinderung vertreten  sind – alle drei Autorinnen werden (u.a.) von Geest verlegt, sodass hier die  realisierte Inklusion personelle Vielfalt in anderer, etwa institutioneller  oder regionaler Hinsicht beschneidet. Eine gänzlich anderes Jury-Profil weist  der Wettbewerb Die Kunst der Einfachheit auf: hier besteht die Jury aus Mitgliedern der LEA-Leseklubs. In den von  Groß-Kunkel ausgehend vom erweiterten Literacy-Konzept  entwickelten und wissenschaftlich begleiteten, inklusiven Lese-Gruppen treffen  Menschen mit geistiger Behinderung und nicht-behinderte ehrenamtliche „Mitleser“  (Groß-Kunkel 2012, S. 78) in regelmäßigen Abständen zur gemeinsamen Textlektüre  zusammen – Die Kunst der Einfachheit ist also genau genommen ein Publikumspreis, der die Praxis literarischer  Wertung in ein Instrument der Partizipation überführt. 
  Trotz aller berechtigter Kritik an der schulpolitischen  Umsetzung von Inklusion verwirklicht übrigens ein ganz anderer literarischer  Preis das Prinzip Inklusion am konsequentesten: Der Vorlesewettbewerb des  Deutschen Buchhandels. Mit der Wettbewerbsrunde 2017/18 wird – nach ‚scharfer  Kritik‘ mehrerer Schulen – der bisherige, separate und ‚niederschwellige‘  „Förderschülerwettbewerb“ abgeschafft (Börsenverein).
Die Differenzen und Äquivalenzen in den Profilen und  Vergabepraktiken der vorgestellten Preise unterstreichen die Heterogenität von  Inklusionsparadigmen und ihren Ansprüche – mithin die ‚Trilemmata‘ von Inklusionstheorie  und ihrer pragmatischen Applikation (vgl. Boger 2017). Die Grenzziehungen,  Positionierungen und Relationierungen, die sie vollziehen, bezeugen die  Gleichzeitigkeit von Prozessen der Annerkennung und Differenzherstellung (vg.  Dannenbeck 2012, S. 61) sowie die Notwendigkeit, die eigene  Inklusionsperspektive permanent zu reflektieren und zu hinterfragen (vgl.  Dannenbeck/Dorrance 2009). Im Vergleich mit dem Feld ‚regulärer‘ Literaturpreise  hat sich gezeigt, dass sich diese Schwierigkeiten im Kreuzungspunkt von  inklusivem und literarischem Diskurs bzw. durch die Überlagerung der  Identifikationsregime und Wertordnungen von Literatur und Behinderung noch  einmal verschärfen.  
  Die Verschränkung von Inklusion und Exklusion in den  untersuchten Literaturpreisen führt vor Augen, dass das literarische Schreiben  von Menschen mit (geistiger) Behinderung ebenso wie gegenwärtige  Theoriedebatten um Schriftspracherwerb und Literacy (das Phänomen der unterstützten Kommunikation wäre in diesem Kontext ebenfalls zu  thematisieren) die Wertordnungen des literarischen Diskurses irritieren. Sie  deterritorialisieren bzw. zerstreuen (vgl. Deleuze/Parnet 1980, S. 146) die  Positionen seines Identifikationsregimes, etwa hegemoniale Konzepte von  Autorschaft, Kreativität, Literarizität etc., ebenso sehr wie diejenigen des  Diskurses der inklusiven kulturellen Bildung (in dem behinderungsspezifische  Inklusion dominant durch asignifikante, stärker körperbasierte Künste  praktiziert und theoretisiert wird), rufen komplementäre Prozesse der  Reterritorialisierung auf den Plan  – und  sollten beide Disziplinen zur Selbstreflexion anregen. Eine stärkere Verzahnung  von fachwissenschaftlichen und kulturpädagogischen Diskursen wäre, nicht  zuletzt für die germanistisch-fachdidaktische Perspektivierung von Inklusion,  vor diesem Hintergrund wünschenswert. 
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[2] Mit Foucault ließe sich hier wohl von einer empirisch-transzendentalen Dublette sprechen, weil die UNESCO-Konventionzur kulturellen Vielfalt „das Empirische auf der Ebene des Transzendentalen zur Geltung bringt“ (Foucault 2012, S. 386).
[3] Diese Argumentation impliziert freilich eine problematische Reduktion der Kunst von behinderten Menschen, die hier dominant als Repräsentation und thematische Verhandlung von Behinderung konzipiert wird.