Die unabhängige Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland: Hintergrund, Ausrichtung, Wirkungszusammenhang

Autor/innen

  • Valentin Aichele Deutsches Institut für Menschenrechte

Schlagwörter:

Monitoring-Stelle, UN-Behindertenrechtskonvention, Monitoring, Deutsches Institut für Menschenrechte, Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Abstract

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (das „Institut") wurde 2001 als Nationale Menschenrechtsinstitution in Deutschland gegründet. 2008 wurde das Institut darüber hinaus beauftragt, die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention[1] (kurz: Konvention) zu fördern und die Umsetzung in Deutschland zu begleiten.[2] Hierzu hat es die so genannte Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet (siehe auch Artikel 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention), deren Hintergrund, Wirkungsweise und Ausrichtung im Folgenden kurz vorgestellt werden.

Autor/innen-Biografie

  • Valentin Aichele, Deutsches Institut für Menschenrechte
    Photo: Svea Pietschmann   Dr. iur. Valentin Aichele, LL.M. (Universität Adelaide) arbeitet seit 2005 am Deutschen Institut für Menschenrechte. Er ist Experte für den Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und für das Themenfeld Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Seit Mai 2009 leitet er die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention.

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Veröffentlicht

12.04.2010

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Rubrik

Artikel

Zitationsvorschlag

Die unabhängige Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland: Hintergrund, Ausrichtung, Wirkungszusammenhang. (2010). Zeitschrift für Inklusion, 4(2). https://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/144