Konzept und Gesetz „Unterstützte Beschäftigung“

Autor/innen

  • Jörg Bungart Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung - BAG UB

Abstract

Nach langjährigen positiven Erfahrungen einiger Anbieter mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung wurde Ende 2008 das Gesetz zur Einführung „Unterstützter Beschäftigung“ verabschiedet (§ 38a SGB IX). In der Folge ist zwischen Konzept und Gesetz zu unterscheiden. Inhalte und Prinzipien des Konzepts Unterstützte Beschäftigung können über das Gesetz hinaus zur Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Zukunft beitragen. Daneben gilt es, die Umsetzung des § 38a SGB IX fachlich-kritisch zu begleiten, um die Qualität der Maß-nahme zu optimieren. In diesem Sinne werden erste Erfahrungen berichtet, analysiert und bewertet sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung dargelegt.

Autor/innen-Biografie

  • Jörg Bungart, Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung - BAG UB
    Jörg BungartGeschäftsführerBundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung - BAG UBSchulterblatt 36 20357HamburgFon: 040/432 531 2-3Fax: 040/432 531 2-5E-Mail: joerg.bungart@bag-ub.deInternet: www.bag-ub.de

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Veröffentlicht

05.02.2010

Ausgabe

Rubrik

Artikel

Zitationsvorschlag

Konzept und Gesetz „Unterstützte Beschäftigung“. (2010). Zeitschrift für Inklusion, 4(1). https://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/147