Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention

Möglichkeiten und Grenzen beim Monitoring von Menschenrechten mit Blick auf die Einzelschulebene

Autor/innen

  • Anne Piezunka Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
  • Cornelia Gresch
  • Michael Wrase

Abstract

In den letzten Jahren wurden im deutschen Bildungssystem eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) umzusetzen. Häufig besteht jedoch Unsicherheit darüber, welche Implikationen sich aus Art. 24 BRK für die Einzelschule ergeben. Im Rahmen des Beitrags geht es um die Frage, inwiefern sich die Umsetzung von Art. 24 BRK durch quantitative und qualitative Formen der Datenerhebung überprüfen lässt. Hierfür werden im Rahmen einer juristischen Interpretation zuerst Anforderungen aus Art. 24 BRK für Deutschland abgeleitet. Im nächsten Schritt wird herausgearbeitet, inwiefern sich diese quantitativ und qualitativ überprüfen lassen. Die empirische Erfassung geht mit einer Vielzahl an Herausforderungen einher, z.B. Entwicklung von Benchmarks, Identifikation von Rechteinhabern. Die Kombination aus  qualitativen und quantitativen Methoden bietet jedoch auch viel Potential für eine umfassende Datenerhebung, die sowohl für die schulische Praxis, die Bildungspolitik als auch die Forschung von Relevanz ist.

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Veröffentlicht

27.03.2018

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Rubrik

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Zitationsvorschlag

Piezunka, A., Gresch, C., & Wrase, M. (2018). Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention: Möglichkeiten und Grenzen beim Monitoring von Menschenrechten mit Blick auf die Einzelschulebene. Zeitschrift für Inklusion, 1. https://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/369