Raum und Inklusion: Zu einem relationalen Verhältnis
Abstract
Raum wird in Aneignungspraxen durch Subjekte hervorgebracht, während diese in einem Verhältnis wechselseitiger Gleichzeitigkeit als ‚Aneignungssubjekte‘ subjektiviert werden. Menschen, die als ‚behindert‘ bezeichnet werden, haben häufig nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Aneignung bzw. können sich Raum mitunter nur als ‚Territorium der Anderen‘ aneignen. Eine solche Aneignung erfolgt zumeist (ganz wortwörtlich) über Sonderwege. Im Beitrag wird sowohl theoretisch als auch anhand der Betrachtung von Fallbeispielen, die im Rahmen des Projekts „Kommune Inklusiv“ der Aktion Mensch e.V. generiert wurden, dargelegt, inwiefern eingeschränkte Aneignungsmöglichkeiten von Raum als Behinderungspraxen wirksam werden. Schlussendlich wird diskutiert, wie Raum und Inklusion relational zusammenhängen bzw. welches Verständnis von Inklusion es bedarf, um Inklusion (in Theorie und Praxis) relational zu denken.