Chancen und Herausforderungen in der rechtskreis-übergreifenden Zusammenarbeit bei der Überführung von SGB II-Leistungsbezieher*innen in die berufliche Rehabilitation:Erkenntnisse aus dem Modellprojekt „Return to Learn“
Schlagwörter:
Übergang SGBII/SGBVI, Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit, Berufliche Rehabilitation, Fallbesprechungen/Fallkonferenzen, ScreeningAbstract
Der vorliegende Beitrag zeigt anhand von Daten eines wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts, das im Rahmen des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ durchgeführt wurde, welche Chancen und Herausforderungen bei der Überführung von SGB II-Kund*innen in den SGB VI-Bereich bestehen und welche Rolle dabei die Zusammenarbeit der beteiligten Organisationen spielt. Zu diesem Zweck werden insbesondere Erkenntnisse aus der Erprobung eines neuen, mehrstufigen Screening-Prozesses herangezogen, der im Rahmen des zugrunde liegenden Modellprojekts zur Anwendung kam. Der Fokus des Beitrags liegt auf der Identifizierung anspruchsberechtigter Personen in den Jobcentern sowie auf der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Deutscher Rentenversicherung (DRV) anhand neuer Austausch- und Informationsformate. Die Begleitforschung des Modellprojekts setzte einen Mixed-Methods-Ansatz ein, der durch die Analyse von Interview-, Beobachtungs- und Sekundärdaten die Perspektiven aller beteiligten Personenkreise einbezieht. Die Ergebnisse der Begleitforschung zeigen, dass mit dem Verfahren in den Jobcentern bisher unerkannte potenzielle Rehabilitationsfälle, die in den Zuständigkeitsbereich der DRV fallen, aufgefunden werden können. Gleichzeitig konnte die Begleitforschung mehrere Probleme bzw. Hemmnisse identifizieren, die im Modellprojekt beim Übergang von den Jobcentern zur Rentenversicherung auftraten und auch für Überführungen außerhalb des Projektkontextes von Bedeutung sind. Diese stehen in erster Linie mit den vordefinierten Zugangskriterien im Modellprojekt sowie mit organisationalen Voraussetzungen aufseiten von DRV und Jobcentern in Zusammenhang. Die rechtskreisübergreifenden Fallberatungen, die als zweite Stufe des Screening-Prozesses im Modellprojekt fungierten, führten zu Zugangsverbesserungen zur beruflichen Rehabilitation und trugen dazu bei, Schnittstellenprobleme im sozialstaatlichen Handeln zu beheben, allerdings erhöhte sich durch sie auch der Umsetzungsaufwand für die beteiligten Organisationen. Die Vorteile der gemeinsamen Fallberatungen zeigen sich insbesondere in der Informationsweitergabe an die Rehabilitand*innen und der Stärkung ihrer Teilnahmemotivation sowie in der Vernetzung der beteiligten Fachkräfte, die unterschiedlichen Sozialrechtskreisen angehören. Die Befunde sprechen dafür, ähnliche Austauschformate auch außerhalb des Modellprojektes zu etablieren, um die genannten Vorteile auf breiterer Basis entfalten zu können.
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